Sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Blick auf den rechtsnationalen "Flügel" der AfD feststellen, "dass dieser nicht mehr bloßer Verdachtsfall ist, sondern tatsächlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, kann das für Beamte Konsequenzen haben", sagte Luczak dem "Handelsblatt" vom Montag.
Feinde der Demokratie müssten als solche verstanden und behandelt werden, betonte der CDU-Politiker. "Der demokratische Rechtsstaat darf die Natter nicht an seiner Brust nähren." Grundlage des Rechtsstaats sei, "dass die Bürger darauf vertrauen können, dass Beamte jederzeit für Recht und Gesetz und für die Werte und Prinzipien unseres Grundgesetzes eintreten". Dieses Vertrauen dürfe "unter keinen Umständen erschüttert werden".
Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle sagte der Zeitung, zwar führe allein die AfD-Mitgliedschaft nicht zu beamtenrechtlichen Konsequenzen, selbst wenn die Partei als Verdachts- oder Prüffall eingeordnet werde. "Doch sollten sich alle Beamten darüber im Klaren sein, dass im Einzelfall sehr wohl Probleme entstehen können, etwa wenn Beamte in den Sicherheitsbehörden gegen Rechtsextremisten vorgehen wollen und diese Beamten selbst Mitglied der AfD sind." Hier sei ein Interessenkonflikt vorprogrammiert, sagte Kuhle.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte zuvor berichtet, dass die AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla in einem Mitgliederbrief auf das Thema eingegangen seien. Sie schrieben demnach unter anderem: "Selbst wenn die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes auf die Spitze getrieben und die AfD tatsächlich als Verdachtsfall beobachtet werden würde, wäre das allein kein Anlass für Beamte, die Partei zu verlassen."
AFP.com
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