Konkret muss das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüfen, ob eine Sonderregelung zur Teilung der Ansprüche bei Betriebsrenten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hält die Regelung für verfassungswidrig und rief deshalb das Verfassungsgericht an. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvL 5/18)
Der sogenannte Versorgungsausgleich soll dafür sorgen, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anrechte zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichermaßen auf beide Partner aufgeteilt werden. Dadurch kann sich entsprechend die jeweilige Rente erhöhen oder verringern.
Das OLG Hamm ist der Auffassung, dass durch die Sonderregelung bei Betriebsrenten ein Partner eine geringere Altersversorgung als sonst bekommen könnte. Darin sieht das Gericht einen Verstoß gegen den sogenannten Halbteilungsgrundsatz sowie den allgemeinen Gleichheitssatz.
AFP.com
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