Bonner Landgericht verurteilt Aktienhändler zu Bewährungsstrafen

  19 März 2020    Gelesen: 480
Bonner Landgericht verurteilt Aktienhändler zu Bewährungsstrafen

Die als sogenannte Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn als Straftat zu werten.

Das hat das Landgericht im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Geschäfte entschieden. Die beiden Angeklagten, zwei britische Aktienhändler, wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, und zwar zu einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einem Jahr. Ihnen wurde Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besondes schwerem Fall vorgeworfen. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Bislang hatten Gerichte zwar bereits die Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Die Frage, ob sie auch strafbar sind, war bislang noch nicht gerichtlich geklärt.

Die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, muss nach dem Willen des Gerichts als sogenannte Einziehungsbeteiligte im Prozess gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Fall zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht.

deutschlandfunk


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