So geht es nun in Deutschland weiter

  22 März 2020    Gelesen: 739
  So geht es nun in Deutschland weiter

Straßen sind leer gefegt, Bürger und Geschäftsleute besorgt - und die Infektionszahlen steigen. Die Ministerien sind am Wochenende derweil im Dauerbetrieb. Die Bundesregierung bereitet unter Hochdruck ein riesiges Paket an Hilfen und Schutzmaßnahmen vor. An diesem Sonntag nun berät Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder. Hier ein Überblick über die Lage und die Aussichten:

Welche Ausgangsbeschränkungen gibt es?

Vorgeprescht ist Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder. Im Freistaat ist das Verlassen der eigenen Wohnung seit Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt - etwa der Arbeitsweg, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern sowie Sport und Bewegung an der frischen Luft. Dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.

Wie ist die Lage in anderen Ländern?

Auch hier gelten mittlerweile mehr oder weniger strenge Regeln. In Baden-Württemberg sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen verboten - Ausnahmen gibt es für Familien. Auch in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg und Hessen sind etwa Restaurants, Biergärten und Cafés geschlossen. In Nordrhein-Westfalen gilt in Köln, Leverkusen, Gelsenkirchen, Dortmund und Bochum: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Ab Sonntag dürfen in Berlin keine Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen mit mehr als zehn Personen mehr stattfinden. Gaststätten mit Tischbetrieb müssen schließen - Speisen und Getränke gibt es nur zur Abholung oder Lieferung.

Wie funktionieren die Ausgangsbeschränkungen bisher?

Überwiegend gut, wie die Behörden berichten. Ob in Frankfurt am Main, Essen, Hamburg oder an der Spree im Berliner Regierungsviertel: Meist waren es am Samstag nur einzelne Menschen, Paare oder Familien mit Kindern, die zusammen unterwegs waren. In Bayern oder im Saarland löste die Polizei mehrere Gruppen von zumeist Jugendlichen auf. Die Warnungen und die steigenden Infektionszahlen scheinen ihre Wirkung nicht zu verfehlen. Bis Samstagnacht wurden mehr als 22.000 Infektionen mit dem Coronavirus bundesweit bekannt.

Was ist von Merkel und den Ministerpräsidenten zu erwarten?

Es gibt also überall Beschränkungen - aber zugleich einen Flickenteppich an Regelungen. Bundesweite Ausgangsbeschränkungen stehen im Raum. Kommen einheitliche Auflagen? Kann der Bund mit Mindestauflagen agieren - wenn es in einzelnen Ländern und Städten strenge Regeln gibt, sich andere aber genau dagegen sperren? Zudem gibt es andere Themen, die wegen der Krise zu besprechen sind - allen voran das riesige Paket an Schutzschirmen und anderen Notmaßnahmen, die nun auf den Weg gebracht werden sollen.

Wie teuer sollen die Schritte werden?

Das kann noch niemand sagen: Die Bundesregierung plant einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020. Mit mehr als 500 Milliarden Euro soll ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen gefüllt werden. Kleinunternehmen und Selbstständige sollen bis zu 15.000 Euro direkt bekommen.

Was ist für Mieter geplant?

Mietschulden infolge von Einkommensausfällen sollen nicht zur Kündigung führen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben. Die Vermieter hingegen sind auf den Barrikaden. Der Präsident ihres Verbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, sagte: "Die Bundesregierung will Menschen im Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten." Nur eine Stimme von vielen, die die Maßnahmen für ihren eigenen Bereich als zu klein oder gar schädlich kritisieren. Der Deutsche Mieterbund begrüßte dagegen den Gesetzentwurf. Damit folge das Justizministerium einem dringenden Appell des Deutschen Mieterbundes, so Präsident Lukas Siebenkotten.

Was ist für Beschäftigte geplant?

Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehmen Beschäftigte leichter halten können - statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Fällt die Arbeit weg, bekommen Beschäftigte dann 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent. Einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag soll es geben - und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen.

Was will die Regierung noch tun?

Sie will Deutschlands Krankenhäusern mit rund drei Milliarden Euro helfen - diese finden das allerdings viel zu wenig. Gesundheitsminister Jens Spahn erklärte deshalb am Samstagabend, dass man in einer Schalte mit den Gesundheitsministern der Länder mehrere Änderungen an einem entsprechenden Gesetzentwurf vereinbart habe. Daneben will der Bund zum Seuchenschutz umfassender selbst durchgreifen können. Lockerungen soll es beim Insolvenzrecht geben, sodass Firmen nicht so schnell vor dem Aus stehen.

Wann sollen die Maßnahmen auf den Weg kommen?

So schnell wie möglich - nach der Bund-Länder-Schalte will das Kabinett die Gesetze am Montag auf den Weg bringen. Am Dienstag sollen die Fraktionen des Bundestags darüber beraten, so gut es unter den Vorsichtsmaßnahmen eben geht. Am Mittwoch soll der Bundestag im Plenum und den wichtigsten Ausschüssen, am Freitag der Bundesrat entscheiden.

Quelle: ntv.de, Basil Wegener, dpa


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