Coronahilfen im Eilverfahren

  25 März 2020    Gelesen: 701
  Coronahilfen im Eilverfahren

Der Bundestag entscheidet heute im Eilverfahren über Milliardenhilfen für Unternehmen und Bürger im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Es wird erwartet, dass auch weite Teile der Opposition wegen der erheblichen wirtschaftlichen Folgen mit den Regierungsparteien stimmen.

Weil Bundeskanzlerin Merkel in häuslicher Quarantäne ist, wird Finanzminister Scholz die Pläne erläutern. Dazu gehört ein Nachtragshaushalt über 156 Milliarden Euro, der komplett mit neuen Schulden finanziert werden soll. Hinzu kommt ein Stabilisierungsfonds, der staatliche Beteiligungen an Unternehmen ermöglicht und Garantien für Firmen enthält, damit sich diese am Kapitalmarkt weiter Geld besorgen können. Außerdem soll die Förderbank KfW gestützt werden. Dieser Rettungsschirm hat ein Volumen von 600 Milliarden Euro. Die Gesetzentwürfe sollen bereits am Vormittag in die Ausschussberatung übermittelt werden und am Nachmittag im Plenum zur Abstimmung stehen. Auch der Bundesrat befasst sich in einer Sondersitzung heute mit den Vorhaben. Am Freitag soll darüber in der Länderkammer abschließend entschieden werden.

Der Bundestag will außerdem eine Ausnahmeregelung billigen, um von der sogenannten Schuldenbremse abweichen zu dürfen.


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