Gegen die Heidelberger Medizinrechtsanwältin Beate Bahner ermittelt inzwischen die Polizei, wie unter anderem die Zeitung „Rheinische Post“ (RP) am Mittwoch online meldete. „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“ Das hatte die Rechtsanwältin Beate Bahner am Freitag erklärt. Sie kündigte deshalb eine Verfassungsklage an, zu der sie inzwischen einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.
Anlass für die polizeilichen Ermittlungen ist laut der Zeitung, dass Bahner über ihre Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen und darüber hinaus für Karsamstag zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen habe. Das hätten die zuständigen Ermittler am Mittwoch in Heidelberg und Mannheim mitgeteilt. Die Anwältin hatte in einer Erklärung auf ihrer Webseite vom Mittwoch auf das „Recht zum Widerstand wegen Demonstrationsverbot“ hingewiesen.
Sie hatte darauf aufmerksam gemacht, dass wegen des Verbotes der Versammlung von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt sei, gegen diese Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung zu demonstrieren. „Dies ist ebenfalls ein unerhörter und unfassbarer Eingriff in das verfassungsrechtliche Grundrecht der Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG (Grundgesetz – Anm. d. Red.)!“, stellte sie fest.
Bahner betonte, „alle Deutschen (nach dem Wortlaut des Grundgesetzes leider nur die Deutschen)“ hätten in dem Fall das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG. In Absatz 4 dieses Artikels heißt es:
„4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Die Anwältin weiter: „Recht zum Widerstand bedeutet zunächst, dass sich ab sofort kein Bürger in Deutschland mehr an diese Verbote halten muss, da sämtliche Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer wegen ihrer eklatanten Verfassungswidrigkeit unwirksam sind.“
Staatsschutz ermittelt
Bahner hatte in der Erklärung nicht nur zu Demonstrationen am Karsamstag aufgefordert. Ebenso wandte sie sich an die Bundeskanzlerin und die Landesregierungschefs, „die von Ihnen erlassenen verfassungswidrigen Corona-Verordnungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben! Ich fordere ferner alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Bundesrepublik Deutschland dazu auf, sämtliche Schwimmbäder, Sporteinrichtungen, Parks, Kinderplätze, Kindergärten, Schulen, Universitäten sowie sämtliche kulturellen und sonstigen Einrichtungen sofort wieder zu öffnen!“ Ebenso solle der Shutdown beendet werden.
Die Ermittlungen gegen die Heidelberger Anwältin haben es in sich: Sie werden laut RP vom Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg geführt. Diese Abteilung ist unter anderem für Spionage und Terrorismus zuständig. Laut zuständiger Staatsanwaltschaft habe das im konkreten Fall aber „nur mit der internen Zuständigkeitsverteilung“ zu tun. Der der Staatsschutz sei für Verfahren zu politischen Straftaten „im allerweitesten Sinne“ zuständig, wie Aufrufe zum Verstoß gegen Gesetze. Es stehe jedoch kein Staatsschutzdelikt im juristischen Sinn im Raum, hieß es weiter laut der Zeitung.
Homepage gesperrt
Beim Schreiben dieser Meldung kam beim Versuch des vorher möglichen Zugriffs auf die Homepage der Anwältin folgende Fehlermeldung:
„Forbidden You don't have permission to access this resource. Additionally, a 404 Not Found error was encountered while trying to use an ErrorDocument to handle the request.“
Auch die Webseite des Lungenarztes Wolfgang Wodargs, der die Coprona-Maßnahmen aus medizinischer Sicht kritisiert. war am Dienstag gesperrt worden und ist nach Protesten vom Betreiber wieder freigeschaltet worden.
In ihrem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vom Mittwoch schreibt die Anwältin unter anderem:
„Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.“
Und:
„Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.“
sputniknews
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