... hinter dem Steuer eine Maske tragen?

  26 April 2020    Gelesen: 635
  ... hinter dem Steuer eine Maske tragen?

Schon merkwürdige Zeiten gerade. Zum Beispiel kommt nächste Woche die Maskenpflicht. Bundesweit, zumindest bei bestimmten Gelegenheiten. Sonderbarerweise sind auch einige Autofahrer mit einer Maske hinterm Steuer zu beobachten. Geht das in Ordnung?

Normalerweise ist hierzulande ja eine ganze Menge erlaubt. So etwa, sich zu verkleiden. Ganzjährig. Wer also beispielsweise den Wunsch hegt, als Donald Duck durchs Leben zu gehen, kann dies grundsätzlich tun. Es sei denn, er wird beispielsweise beim Betreten einer Bank oder eines Geschäftes dazu aufgefordert, die Entenmaske abzunehmen. In diesem Fall muss dem jeweiligen Hausrecht gefolgt werden. Andernfalls kann dem Erpel der Zugang verwehrt werden. Auch bei Demonstrationen darf man sich nicht nach Lust und Laune verkleiden. Dies könnte ansonsten als Vermummung gewertet und von der Polizei untersagt werden. Normalerweise.

Ungeachtet dessen, dass sich die Fachwelt darüber streitet, ob das Tragen von Gesichtsmasken tatsächlich der Ausbreitung des Coronavirus entgegenwirkt, kommt die Maskenpflicht ab kommender Woche. Was dann der besonderen Umstände wegen allerdings meist nicht als Vermummung gewertet wird.

Ohne Maske wird Bußgeld fällig

Nachdem bereits einige Bundesländer vorgeprescht sind, gilt sie dann im öffentlichen Personennahverkehr und in Einkaufsläden bundesweit. Nur in Berlin gilt sie ausschließlich für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Hier wird das Tragen dann aber auch nicht kontrolliert, denn die Verkehrsbetriebe sehen hierfür kein Mandat gegenüber ihren Kunden. Neben professionellen und selbstgenähten Masken können auch Schals und Tücher vor Mund und Nase gebunden werden. Wie auch immer, wer ohne Maske erwischt wird, für den wird ein Bußgeld fällig.

Und wie sieht die Sache nun beim Autofahren aus? Wegen des derzeit bestehenden Kontaktverbots darf ohnehin nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts durch die Gegend gegondelt werden. Bei einem Verstoß droht sonst auch hier Strafe.

Auch mit Maske kann es teuer werden

Bleiben wir also korrekt und sind nur allein oder mit den eigenen Haushaltsmitgliedern unterwegs. Abgesehen davon, dass es in diesen beiden Konstellationen wenig Sinn hat, überhaupt eine Maske zu tragen, sind derzeit einige Fahrer mit einer Maske hinterm Steuer zu beobachten. Und riskieren dadurch wiederum eine Strafe. Denn wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen.

Eine Mund- und Nasenmaske müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen, wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert. Müssen doch Augen, Mund und Nase hinter dem Steuer frei bleiben. Das sogenannte Maskierungsverbot ist seit 2017 in Paragraf 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach sind unter anderem auch Karnevalsmasken, Schleier, Burka, Schutzmasken oder auch ein über den Mund gezogener Schal untersagt. Denn wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.

Die gute Nachricht lautet, das Verbot gilt nur für den Fahrer. Wer also als erlaubter Beifahrer mit im Auto sitzt, darf sich nach Herzenslust eine Maske über sein Gesicht ziehen oder sich sonst wie verkleiden. Womit dann wieder der Erpel ins Spiel kommt.

Quelle: ntv.de


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