Einzelhandel befürchtet bis zu 50.000 Insolvenzen

  28 April 2020    Gelesen: 698
  Einzelhandel befürchtet bis zu 50.000 Insolvenzen

Der Einzelhandel leidet immens unter den Folgen der Coronakrise. Binnen weniger Wochen hat die Branche rund 30 Milliarden Euro Umsatz verloren. Zehntausenden Geschäften könnte nun die Pleite drohen.

Der deutsche Einzelhandel erwartet wegen der Coronakrise bis zu 50.000 Insolvenzen in der Branche. Während der vierwöchigen Schließungen von Geschäften aus dem Nicht-Lebensmittel-Bereich seien bereits rund 30 Milliarden Euro Umsatz verloren gegangen. Dieser sei auch nicht wiederzubekommen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es habe sich um rund eine Milliarde Euro täglich gehandelt.

Zudem sei der Kundenverkehr seit der Wiedereröffnung vieler Geschäfte am Montag vergangener Woche verhalten.

Aktuell verliere der Handel täglich weiterhin "einen hohen dreistelligen Millionenbetrag", konstatierte Genth. Die Zahl von 50.000 Insolvenzen erwartet der HDE deshalb, weil das Eigenkapital vieler Unternehmen vor allem angesichts hoher Mietforderungen nicht ausreiche.

Besonders institutionelle Vermieter seien oft nicht zu Stundungen der Miete bereit oder verlangten Stundungszinsen von fünf bis neun Prozent, kritisierte Genth: "Hier fordern wir eine Risikoteilung." Betroffen seien sowohl große Filialunternehmer als auch kleine Geschäfte. "Wir fürchten sehr, dass die Innenstädte nach der Krise nicht mehr so aussehen werden wie vor der Krise - und viele Läden fehlen", sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer.

"Kauf-vor-Ort-Gutschein", um Einzelhandel zu unterstützen
Auch die Politik beschäftigt sich mit den Folgen für den Einzelhandel. Um den drohenden Kollaps abzufedern, hatte eine Gruppe grüner Abgeordneter in einem Positionspapier kürzlich einen "Kauf-vor-Ort-Gutschein" für alle Einwohner Deutschlands gefordert.

In dem Papier heißt es, jeder solle einen Gutschein im Wert von 250 Euro erhalten - dieser könne "nur im stationären Handel, für stationäre Dienstleistungen oder in der Gastronomie" eingelöst werden. Ausgenommen seien Geschäfte, die nicht vom Shutdown betroffen gewesen seien. Der Gutschein dürfe zudem nicht im Onlinehandel verwendet werden.

spiegel


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