Ausgangsbeschränkungen im Saarland müssen sofort gelockert werden

  29 April 2020    Gelesen: 982
Ausgangsbeschränkungen im Saarland müssen sofort gelockert werden

Die Menschen im Saarland dürfen sich wieder mit ihren Familien treffen und im Freien verweilen, solange das Abstandsgebot gewahrt ist. Das entschieden die Verfassungsrichter des Bundeslands - und kommen der Politik zuvor.

Im Saarland müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden.

Es gebe "aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung" mehr, entschieden die Verfassungsrichter. Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.

Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die Ausgangsbeschränkung solle vom 4. Mai an gelockert werden. Dem kam der Verfassungsgerichtshof nun zuvor. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte am Abend, der Beschluss gelte ab sofort. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, er wisse sich "in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung", die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.

Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.
Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen der Landesregierung seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland "geboten" gewesen, hieß es vom Gericht. (Beschluss vom 28. April 2020 - Lv 7/20)

spiegel


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