EU-Kommission verklagt Österreich

  14 Mai 2020    Gelesen: 442
EU-Kommission verklagt Österreich

Die österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger verstoßen aus Sicht der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die Vorgaben seien diskriminierend, teilte eine Sprecherin mit.

Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regeln für EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Regeln seien diskriminierend und verstießen somit gegen EU-Recht, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde.

Die Koalition aus ÖVP und FPÖ hatte 2018 beschlossen, die Zahlungen des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen. Die Indexierung führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden, wenn deren Kinder in der Heimat leben. Damit bekommen Zehntausende Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.

Nach Ansicht der EU-Kommission stehen diese Regeln jedoch in Widerspruch zu EU-Recht. Deshalb startete die Behörde Ende Januar 2019 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden.
Der Mechanismus verstoße gegen "die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben", teilte die EU-Kommission mit. Die Indexierung gelte nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar sei.

Familienministerin verteidigt Regelung: "Eine Frage der Gerechtigkeit"
Österreichs Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) verteidigte die Regelung. "Für uns bleibt es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU weiterhin eine Frage der Gerechtigkeit", erklärte die Ministerin. Es stehe der EU-Kommission aber natürlich frei, den Europäischen Gerichtshof mit der Frage zu befassen, "wenn diese Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit der Indexierung hat". Laufende Verfahren würden jedoch nicht weiter kommentiert.

Die SPÖ-Europaabgeordneten Andreas Schieder und Evelyn Regner bezeichneten hingegen die Klage der EU-Kommission als "wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit". "In einem gerechten Europa sind alle Kinder gleich viel wert. Das wird auch Bundeskanzler Kurz erkennen müssen", sagte Regner.

spiegel


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