Bislang konnten nach Paragraph 37 des Soldatengesetzes nur Deutsche Soldaten werden, wenn sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass Deutsche bei den erwarteten schweren inneren Unruhen und bürgerkriegsähnlichen Zuständen nicht auf Deutsche schießen werden und auch immer weniger dazu bereit sein werden, für die Kriegsziele der US-geführten NATO in fernen Ländern zu sterben.
Seit September 2015 intern alle Vorbereitungen getroffen, um die entsprechenden Bestimmungen in aller Stille abzuändern. Nachfolgend die Fakten.
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