Das „Landesantidiskriminierunsgesetz“ wurde am 13. Mai im Rechtsausschuss des rot-rot-grünen Abgeordnetenhauses verabschiedet. Demzufolge müssen Bürger, die in Zukunft einen Berliner Polizisten einer Straftat bezichtigen, keine Beweise mehr erbringen. Stattdessen muss der Beamte seine Unschuld beweisen. Darüber hat die Hamburger Morgenpost berichtet.
Die Berliner Polizei hat sich von Anfang an gegen das neue Gesetz ausgesprochen: „Wenn ich einen afrikanischen Dealer kontrolliere, kann der behaupten, er sei durch diese Kontrolle diskriminiert worden. Dann muss ich beweisen, dass die Kontrolle keine Diskriminierung, sondern gerechtfertigt war. Wenn es dann zum Ermittlungsverfahren kommt, werde ich nicht mehr befördert“, soll ein Polizist laut der Berliner Zeitung in einer Anhörung im Ausschuss gesagt haben.
Polizei fassungslos
Auch bei der Hamburger Polizeigewerkschaft GdP sei man „fassungslos“, hieß es in einer Presseerklärung. Das Gesetz sei ein „politisch motiviertes Misstrauensvotum gegen die Polizei.“
Sie forderte daher den Hamburger Senat dazu auf, keine Beamten mehr zur Unterstützung von Einsätzen nach Berlin zu entsenden. Gerade jetzt müssten sich die Gewerkschaften schützend vor die Kollegenschaft stellen, begründete Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg, die Forderung.
sputniknews
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