Das Gericht erklärte am Mittwoch in San Francisco, dass die US-Umweltbehörde EPA die Risiken im Zusammenhang mit dem Herbizid erheblich unterbewertet und völlig versäumt habe, andere Risiken hinsichtlich Dicamba zu untersuchen. Die EPA habe bei der Verlängerung der Zulassung des Herbizids Ende 2018 zudem gegen Bundesrecht verstoßen. Dicamba wird außer von Bayer auch von BASF und dem US-Rivalen Corteva hergestellt. Deren Produkte sind von dem Urteil ebenfalls betroffen.
Bayer erklärte, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein und weitere Schritte zu prüfen. Abhängig von den Maßnahmen der EPA strebe der Konzern an, die Auswirkungen für seine Kunden zu minimieren. Gegenwärtig arbeite das Unternehmen daran, eine neue Zulassung der EPA für seine Dicamba-Produkte für die Pflanzsaison 2021 und darüber hinaus zu erhalten und hoffe, diese bis Herbst zu bekommen. Bei BASF war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.
Die US-Umweltbehörde hatte Ende 2018 den Einsatz des Unkrautvernichters unter Einschränkungen für zwei weitere Jahre freigegeben. Dagegen waren mehrere Umweltschutzorganisationen vorgegangen. Dicamba hatte für Schlagzeilen gesorgt, nachdem eine neue Zusammensetzung nach Angaben von Landwirten zu erheblichen Schäden an der Ernte geführt hatte. Nach Einschätzung von Experten verflüchtigte sich Dicamba, trieb über die Felder und erreichte so auch Pflanzen, die nicht dagegen gentechnisch gewappnet waren. Das hatte eine Welle von Beschwerden und Klagen gegen den Hersteller Monsanto ausgelöst, den Bayer für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hatte.
Anfang des Jahres waren Bayer und BASF in den USA zu einer Millionenstrafe an einen US-Landwirt verurteilt worden, der den Unternehmen vorgeworfen hatte, dass das Herbizid Teile seiner Pfirsichplantagen ruinierte. Die beiden Konzerne hatten angekündigt, dagegen Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Tags: