Dem Dekret zufolge wurde das am 7. Mai 2020 in Baku unterzeichnete Protokoll über die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz vom 1. Juni 2000 genehmigt, berichtet AzVision.
Nach Inkrafttreten des in Teil 1 dieser Verordnung genannten Protokolls stellt das Justizministerium der Republik Aserbaidschan die Umsetzung seiner Bestimmungen sicher. Das Außenministerium der Republik Aserbaidschan teilt dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz den Abschluss der internen Verfahren mit, die für das Inkrafttreten des Protokolls erforderlich sind.
Tags: