Außenministerium: Armenien ist für die wachsenden Spannungen in der Region verantwortlich

  12 Juli 2020    Gelesen: 1091
    Außenministerium:   Armenien ist für die wachsenden Spannungen in der Region verantwortlich

Während der Diskussion über die nationale Sicherheitsstrategie Armeniens auf einer Sitzung des Sicherheitsrates in Eriwan am 10. Juli würdigte Premierminister Paschinyan erneut die aggressive Politik des Landes, die den Frieden und die Sicherheit in der Region direkt bedroht.

Laut dem Pressedienst des Außenministeriums bleibt Armenien eine ernsthafte Bedrohung in der Region, was Aserbaidschans unbegründete territoriale Ansprüche gegen international anerkannte Länder widerspiegelt. Seine Politik basiert auf der militärischen Besetzung unter grober Verletzung des Völkerrechts in der nationalen Strategie des Landes, berichtet AzVision.

In Bezug auf die militärische Besetzung der aserbaidschanischen Gebiete und die Selbstbestimmung der in diesen Gebieten lebenden armenischen Gemeinschaft, die sich in der Sicherheitsstrategie als "nationales Ziel" widerspiegelt, ignoriert die Besetzung Armeniens die Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich der Schlussakte von Helsinki von 1975. Das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker gilt nicht für die in der Region Berg-Karabach in Aserbaidschan lebende armenische Gemeinschaft, und im Allgemeinen drückt Artikel 8 der Schlussakte von Helsinki das Prinzip der Selbstbestimmung in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts, insbesondere der territorialen Integrität, aus.

Der Anspruch der armenischen Führung auf "Souveränität" in den vom Militär besetzten Gebieten Aserbaidschans und ihre Entschlossenheit, die Ergebnisse der Besatzungspolitik als Ziel der Konfliktlösungsgespräche beizubehalten, zeigen deutlich, dass dieses Land den Siedlungsprozess ernsthaft behindert und die Entscheidungen und Resolutionen der internationalen Gemeinschaft missachtet.

Aserbaidschans Reaktion auf die Gewährleistung der territorialen Integrität international anerkannter Gebiete, einschließlich des vorübergehend besetzten Berg-Karabach und der umliegenden Gebiete, sowie auf die Rückkehr aserbaidschanischer Binnenvertriebener in ihre Heimat basiert auf internationalem Recht, der Charta der Vereinten Nationen, Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der Verfassung des Landes.


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