"Unternehmen dürfen nicht als Ersatzpolizei herhalten"

  15 Juli 2020    Gelesen: 431
 "Unternehmen dürfen nicht als Ersatzpolizei herhalten"

Menschenwürdige und umweltgerechte Produktion - dafür will die Bundesregierung Firmen auch dann in die Verantwortung nehmen, wenn Zulieferer im Ausland gegen Regeln verstoßen. Der Widerstand ist groß.

Kinderarbeit und Hungerlöhne, Umweltgifte und Rohstoff-Raubbau - vor allem in Entwicklungsländern entstehen viele Produkte unter zweifelhaften Bedingungen, die dann in Deutschland verkauft werden. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollen bald einen Entwurf für ein Gesetz vorlegen: Es soll größere deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten verpflichten.

Beim Einzelhandel stoßen die Pläne auf Widerstand. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: "Ein nationales Lieferkettengesetz würde die Textilhändler in Deutschland im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligen. Neben höheren Kosten sind vor allem auch Rechtsunsicherheiten programmiert. Die Unternehmen dürfen nicht als Ersatzpolizei für die Einhaltung von Recht und Gesetz in den Produktionsländern herhalten." Das überfordere die Unternehmen und sei der falsche Ansatz. Genth sagte, es gelte vielmehr von staatlicher Seite die Behörden vor Ort zu stärken und so für alle Seiten verlässliche Rahmenbedingungen herzustellen.

Ähnlich kritisch äußert sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Es sei "nicht verantwortbar", dass deutsche Unternehmen für mögliche Verstöße, "die irgendwo in ihren Lieferketten passieren", in Mithaftung genommen werden sollten, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks der "Passauer Neuen Presse". Das Gesetz hätte Rechtsunsicherheit bei vielen Betrieben zur Folge, warnte er.

Aufgrund der internationalen Ausrichtung der hiesigen Wirtschaft träfe das Gesetz "die Breite der Unternehmenslandschaft" und damit auch kleine Firmen. Im Extremfall drohe, dass deutsche Betriebe sich aus manchen Ländern zurückzögen, sollten sie die Rechtsrisiken als zu groß einschätzen.

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, Uwe Mazura, kritisierte, die Minister planten ein "wettbewerbsverzerrendes, mittelstandsfeindliches Gesetz", das deutsche Unternehmen belaste, ohne die wirklichen Ursachen anzugehen.

Er stellt auch eine Verbindung zur Coronakrise her: Zahlreiche Unternehmer hätten im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie Verantwortung übernommen, als es um eine heimische Produktion von Masken und anderer Schutzausrüstung ging. "Statt einer längst fälligen Wertschätzung und einer stärkeren Förderung des Mittelstandes werden ausgerechnet diese Unternehmen durch die Ankündigung eines Lieferkettengesetzes in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt."

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten am Dienstag angekündigt, das Lieferkettengesetz auf den Weg bringen zu wollen. Sie begründeten dies mit mangelhaftem Engagement deutscher Unternehmen für Sozial- und Umweltstandards in den Lieferländern. Es habe sich gezeigt, "dass Freiwilligkeit nicht ausreicht", sagte Heil.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) waren im Auftrag der beiden Ministerien 2250 Unternehmen befragt worden, inwiefern sie soziale und ökologische Mindeststandards in ihren globalen Lieferketten sicherstellen. Nur 455 von ihnen gaben überhaupt umfassend Auskunft.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt nannte das Gesetzesvorhaben einen "Hoffnungsschimmer". Besonders in der Textilindustrie gebe es wegen fehlender Regeln gravierende Probleme. "Sowohl die Näherinnen in Asien als auch die Verbraucher, die sich hierzulande ein T-Shirt aus dem Ladenregal nehmen, haben ein Recht darauf, dass daran weder Blut klebt noch dafür Flüsse und Grundwasser vergiftet worden sind", sagte Göring-Eckardt der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Der Vorschlag von Heil und Müller dürfe nun kein "Papiertiger" werden, sondern müsse "echten Wandel bringen und den weltweiten Handel fairer machen" forderte die Grünen-Politikerin. Deutschland habe als starke Wirtschaftsmacht dafür die besten Möglichkeiten.

Gesetz kann "nachhaltige Produktion voranbringen"
Die Verbraucherzentrale begrüßt die Pläne der Regierung. Um Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern zu verbessern, können Verbraucher aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands allein wenig tun - deshalb brauche es ein Lieferkettengesetz. "Verbraucher alleine besitzen nicht die Macht, über ihre Konsumentscheidungen einen Missstand zu berichtigen, den Unternehmen durch ihre Wahl der Produktion verantworten", sagte Kathrin Krause, Referentin Nachhaltiger Konsum beim Bundesverband.

"Die Wirtschaft will uns seit Jahren einreden, dass die Verantwortung für eine nachhaltige Welt im Einkaufskorb der Verbraucherinnen und Verbraucher liegt", sagte Krause. "Damit ist jetzt Schluss. Wer nachhaltigen Konsum einfordert, muss bei der Produktion beginnen. Dafür wird es zukünftig rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen geben." Verbraucher sollten aber im Sinne der Nachhaltigkeit prüfen, ob sie immer neue Dinge kaufen müssen - oder ob sie nicht auch mal etwas teilen, leihen oder tauschen.

Ein Lieferkettengesetz werde die nachhaltige Produktion insgesamt voranbringen, so Krause. Davon profitierten neben den Arbeiterinnen und Arbeitern und der Umwelt auch die Verbraucher. Ein Gesetz fördere nachhaltige Produktionsbedingungen in der Breite und werde zu mehr nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen führen. "Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es für Verbraucher weiterhin schwierig bleibt, nachhaltige Produkte zu erkennen. Nachhaltigkeit beginnt am Anfang der Wertschöpfungskette und kann nicht durch die Verbraucher im Nachgang erreicht werden."

Zwei Jahrzehnte Debatte - "keine ausreichende Wirkung"
Auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stößt das angekündigte Gesetz auf Wohlwollen. Es sei die logische Konsequenz der gescheiterten freiwilligen Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Bei der von der Regierung organisierten Befragung rund 2250 befragten großen Unternehmen habe sich gezeigt, "dass die zwei Jahrzehnte andauernde Debatte um sozial und ökologisch verantwortungsvolle Unternehmensführung keine ausreichende Wirkung entfaltet hat".

Nun sei der Gesetzgeber gefordert, so Hoffmann. "Das sorgt schließlich auch für Wettbewerbsgleichheit für all jene Unternehmen, die sich ihrer sozialen Verantwortung gestellt haben", sagte Hoffmann.

"Menschenrechte sind unveräußerlich und dürfen nicht Bestandteil von wirtschaftlichem Wettbewerb sein", betonte der DGB-Chef. "Zur Qualität von Produkten und Dienstleistungen, die in Deutschland und Europa produziert und gehandelt werden, muss immer auch die Qualität der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen gehören, die diese herstellen."

Eine gesetzliche Regelung in Deutschland wäre aus Sicht des DGB auch eine willkommene Unterstützung der Pläne des EU-Kommissars für Justiz, Didier Reynders. Reynders plant eine EU-Richtlinie zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Europa. Hoffmann sieht die aktuelle Rolle Deutschlands in der EU als gute Chance für ein einheitliches Vorgehen gegen Ausbeutung in der Produktion. Er sagte: "Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet sich dafür hervorragend an."

spiegel


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