Verfassungsrichter kippen Paritätsregelung in Thüringen

  15 Juli 2020    Gelesen: 435
 Verfassungsrichter kippen Paritätsregelung in Thüringen

Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Morgen entschieden und eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Sie argumentierte im Kern, dass durch die Paritätsregelung das Recht der Parteien beschnitten ist, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie aufstellen.

Die Paritätsregelung in Thüringen war im vergangenen Jahr von der damaligen Regierung aus Linke, SPD und Grünen beschlossen worden. Zuvor hatte bereits der Brandenburger Landtag den Weg für eine Paritätsregelung frei gemacht. In beiden Bundesländern gab es von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken.

Das Urteil könnte nun auch eine Signalwirkung auf Brandenburg haben, denn auch dort müssen Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Paritätsregelung konform geht mit der Landesverfassung.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa


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