Viel Härte, wenig Wirkung

  25 Februar 2016    Gelesen: 909
Viel Härte, wenig Wirkung
Lange hat die Koalition über das Asylpaket II gestritten. Heute hat der Bundestag es verabschiedet. Was drin steht und was davon zu halten ist
Asylverfahren beschleunigen, Familiennachzug begrenzen, schneller abschieben: Das sind die Ziele, die die Bundesregierung mit dem Asylpaket II verfolgt, das der Bundestag am heutigen Donnerstag verabschiedet hat. Im Grundsatz hatten sich die drei Parteivorsitzenden der großen Koalition bereits im November auf diese Maßnahmen geeinigt. Danach allerdings gab es monatelangen Streit über die Details und die Auslegung der Beschlüsse.

Vor allem beim Familiennachzug forderte die SPD Nachbesserungen, konnte sich aber nicht durchsetzen. 30 Sozialdemokaten lehnten das Asylpaket im Bundestag ab, vier enthielten sich. Der Menschenrechtsbeauftragte der Regierung, der SPD-Mann Christoph Strässer, hatte Anfang der Woche gar sein Amt aufgegeben, weil er dem Asylpaket II nicht zustimmen könne. Was sich nun ändert:
Beschleunigte Asylverfahren


Ursprünglich wollte die CSU Transitzonen an der Grenze einführen. Dieser Forderung widersetzte sich die SPD erfolgreich. Stattdessen sollen künftig "besondere Aufnahmeeinrichtungen" im Landesinneren entstehen. Dort können beschleunigte Verfahren für Flüchtlinge durchgeführt werden, die zum Beispiel aus sicheren Herkunftsländern kommen oder falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben. Das gesamte Asylverfahren soll einschließlich des Gerichtsverfahrens innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. Für die Flüchtlinge in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen gilt zudem eine besonders strenge Residenzpflicht. Sie dürfen den Bezirk ihrer Ausländerbehörde nicht verlassen.

Grüne und Linke aber auch der UNHCR kritisieren, dass Ausnahmeregelungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge fehlen. Zudem fürchten sie, dass es in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen keine angemessene Rechtsberatung geben werde. Diese zu bekommen, sei für die Flüchtlinge schon aufgrund ihres eingeschränkten Bewegungsspielraums schwierig.

Die Anzahl der Verfahren, die auf diese Weise schneller abgewickelt werden, dürfte zudem nur einen kleinen Teil aller Asylverfahren ausmachen. Denn die weitaus größte Zahl der Flüchtlinge kam in den vergangenen Monaten nicht aus sicheren Herkunftsstaaten sondern aus Syrien, Irak und Afghanistan.

Verstöße gegen die Residenzpflicht

Künftig kann der zweimalige Verstoß gegen die Residenzpflicht das Ende des Asylverfahrens bedeuten. Der Antrag gilt dann als zurückgenommen. Dies gilt nicht nur für Menschen im beschleunigten Verfahren sondern für alle Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen in den ersten sechs Monaten. Wer also nicht genau informiert ist, für den kann der Besuch eines Verwandten in einem anderen Landkreis im Zweifelsfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

Geld nur am richtigen Ort

Nur wer registriert ist und seinen Flüchtlingsausweis in der ihm zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung erhalten hat, bekommt die vollen Leistungen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Flüchtlinge unregistriert durchs Land reisen oder zum Beispiel einfach nach Berlin weiterwandern, wenn sie Thüringen zugewiesen wurden.
Leistungskürzung für alle

Ursprünglich wollte die große Koalition Flüchtlinge an Sprachkursen finanziell beteiligen. Nun ist daraus eine Leistungskürzung für alle geworden. Die Begründung, dass damit ein Beitrag zur Finanzierung von Sprachkursen geleistet werden solle, findet sich in dem Gesetzestext nicht mehr. Stattdessen wird das Taschengeld von 143 Euro nun für alle Flüchtlinge um bis zu zehn Euro gekürzt. De facto müssen Sprach- und Integrationskurse also auch von denen mitfinanziert werden, die diese – wie zum Beispiel Afghanen – gar nicht besuchen dürfen oder können.

Abschiebungen erleichtern

Bisher scheitern Abschiebungen häufig an medizinischen Gründen. Dies soll künftig nur noch dann der Fall sein, wenn es sich um eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung handelt, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Die Grünen kritisieren an der Regelung vor allem, dass eine Abschiebung selbst dann möglich sein soll, wenn die benötigte medizinische Versorgung nur in einem Teil des Abschiebelandes vorhanden ist. Entscheidend müsse dagegen die reale Erreichbarkeit für den Patienten sein, fordern sie.

Beschränkter Familiennachzug

Der Familiennachzug wird für alle Menschen, die keine individuelle Verfolgung nachweisen können und deswegen nur einen eingeschränkten Schutzstatus (subsidiären Schutz) erhalten, für zwei Jahre ausgesetzt. Bei anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten ist eine Einschränkung aufgrund von europarechtlichen Regelungen dagegen nicht möglich.

Wie viele Menschen das betreffen wird ist fraglich. 2015 wurde nur in 0,6 Prozent aller Asylentscheidungen der subsidiäre Schutz zuerkannt. Künftig könnte diese Zahl jedoch steigen, weil seit Anfang dieses Jahres auch bei Syrern die Fluchtgründe wieder genauer geprüft werden. Im Januar wurde bei knapp 50.000 Asylentscheidungen allerdings nur in 194 Fällen der subsidiäre Schutz gewährt. Die subsidiär Schutzberechtigten dürften also auch künftig eher eine kleine Gruppe bleiben. Auf die Gesamtzahl der Flüchtlinge in Deutschland wird sich die Aussetzung des Familiennachzugs wohl kaum auswirken.

Die Einschränkung gilt auch für minderjährige unbegleitete Flüchtlingemit subsidiärem Schutzstatus. Sie werden nun zwei Jahre länger auf den Nachzug ihrer Eltern warten müssen. Gerade für sie kann das aber besonders fatal sein: Denn wer volljährig wird, bevor er den Antrag auf Familiennachzug gestellt hat, kann seine Eltern nicht mehr nachholen. Zwar findet sich in dem Gesetz auch eine Härtefallregelung, doch so wie sie verfasst ist, dürfte sie nur in absoluten Ausnahmefällen anwendbar sein.

Mehr Schutz für Minderjährige

Um Flüchtlingskinder vor sexueller Gewalt zu schützen, brauchen Menschen, die in Flüchtlingseinrichtungen mit Minderjährigen zu tun haben, künftig ein erweitertes Führungszeugnis. Doch was positiv klingt, wird sogar von dem von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-WilhelmRörig, als "völlig unzureichend" kritisiert. Die EU-Aufnahmerichtlinie, die die Bundesregierung eigentlich längst umsetzen müsste, biete viel geeignetere Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt.

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