Hunde dürfen künftig zweimal vor die Tür

  17 Auqust 2020    Gelesen: 498
Hunde dürfen künftig zweimal vor die Tür

"Neue wissenschaftliche Erkenntnisse" bringen das Landwirtschaftsministerium dazu, eine Verordnung über das Halten von Hunden zu verschärfen. So sollen die Tiere künftig mindestens zweimal am Tag für insgesamt eine Stunde raus dürfen. Auch Züchter müssen sich auf strengere Regularien einrichten.

Die Bundesregierung erlegt Hundehaltern und Züchtern strengere Regeln auf. Außerdem soll beim Transport von Nutztieren der Tierschutz verbessert werden. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf einen entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Wörtlich heißt es demnach darin: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren." Hunde dürfen künftig auch nicht mehr den ganzen Tag alleine gelassen werden. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern müssen.

Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden". Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden. Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird grundsätzlich verboten.

Bei Tiertransporten muss Temperatur stimmen

Verboten werden sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die derart überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden.

Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter. Sie sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Für die Wurfkisten gibt es neue Vorschriften, was Größe und Temperatur betrifft. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.

Für Nutztiere sieht die neue Verordnung vor, Transporte innerhalb von Deutschland viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen dürfen, "wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht".

Quelle: ntv.de, jog


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