Gesetz führt nicht zu mehr Abschiebungen

  21 Auqust 2020    Gelesen: 912
  Gesetz führt nicht zu mehr Abschiebungen

Seit einem Jahr gilt das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Es soll Abschiebungen einfacher machen. Bis jetzt halten sich die Auswirkungen allerings in Grenzen.

Das vor einem Jahr in Kraft getretene sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz hat im ersten halben Jahr nicht zu mehr Abschiebungen geführt. So wurden zwischen September 2019 und Februar 2020 insgesamt 10.276 Menschen aus Deutschland in andere Staaten abgeschoben. Das waren knapp tausend Personen weniger als im Vorjahreszeitraum mit 11.204 Abschiebungen. Das teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit. Es sei aber noch zu früh, um die Wirksamkeit des "Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" zu beurteilen, erklärte das Ministerium.

Mit der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland sank im März auch die Zahl der Abschiebungen rapide auf nur 28 im April. Im Juli lag sie bei 787, weniger als die Hälfte der Abschiebungen im Februar. Ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist deshalb allenfalls für die ersten sechs Monate seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes möglich.

Die verschärften Regelungen, die Abschiebungen erleichtern sollen, gelten seit dem 21. August 2019. Sie sehen unter anderem mehr Möglichkeiten zur Inhaftierung vor einer Abschiebung vor. Betroffenen, die falsche Angaben zu ihrer Identität machen oder die sich nach Einschätzung von Behörden zu wenig um fehlende Ausweisdokumente bemühen, drohen Sanktionen.

Auch die Zahl gescheiterter Abschiebungen blieb nahezu gleich: Sie lag zwischen September 2019 und Februar 2020 bei 13.759, nach 13.825 im Vorjahreszeitraum. Dabei geht es um Menschen, die gar nicht erst an die für Abschiebungen zuständige Bundespolizei übergeben wurden. Denkbar ist, dass sich Betroffene juristisch wehren oder nicht aufzufinden sind. Mangelnde Kooperation des Ziellands kann außerdem dafür sorgen, dass Abschiebungen nur unzureichend geplant werden. Für das Bürgerkriegsland Syrien gilt zudem seit Jahren ein kompletter Abschiebestopp.

Wenn man das Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes betrachtet (in diesem Fall August 2019 bis Juli 2020), dann gingen wie schon im Vorjahreszeitraum die meisten Abschiebungen nach Italien und Albanien.

ntv


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