Insolvenz-Antragspflicht soll teilweise ausgesetzt werden

  26 Auqust 2020    Gelesen: 811
Insolvenz-Antragspflicht soll teilweise ausgesetzt werden

Die Große Koalition will angesichts der Corona-Pandemie Änderungen im Insolvenzrecht verlängern.

CDU, CSU und SPD verständigten sich darauf, dass überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres nicht mehr verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies galt bisher nur bis Ende September.

Die Entscheidung fiel in der Sitzung des Koalitionsausschusses. Die Politiker der Großen Koalition vereinbarten auch, die Fristen für das Kurzarbeitgeld zu verlängern. Es soll bis zum 31. Dezember 2021 gezahlt werden. Die Koalition verständigte sich zudem darauf, das Wahlrecht zu reformieren. Für die Bundestagswahl 2021 soll eine Übergangslösung gelten, um den Zuwachs der Abgeordnetenzahl zu dämpfen. Vor der Bundestagswahl 2025 soll dann die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden.


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