Demonstration gegen Corona-Auflagen beginnt

  29 Auqust 2020    Gelesen: 486
  Demonstration gegen Corona-Auflagen beginnt

In Berlin hat die Demonstration gegen die Corona-Auflagen begonnen. In der Stadt formiert sich ein Protestzug, der zum Bundeskanzleramt und zum Brandenburger Tor führen soll. Am Nachmittag ist auf der Straße „Unter den Linden“ eine Kundgebung geplant. Angemeldet wurde die Veranstaltung erneut von der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“.

Berlins Innensenator Geisel hatte die Demonstration eigentlich verboten. Das Verwaltungsgericht der Stadt erklärte jedoch das Verbot für unzulässig. In der Nacht bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung der Vorinstanz.

Großdemonstration mit politischer Dimension

Im Vorfeld der Proteste rief Geisel die Teilnehmer nun dazu auf, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Die Gerichte hätten eine zweite Chance ermöglicht. Der CDU-Politiker Merz kritisierte Geisel für sein Vorhaben. Vor allem die Begründung habe ihn nicht überzeugt, sagte Merz im Interview der Woche des Deutschlandfunks. Der SPD-Politiker habe mit seiner Kritik an den vermuteten Motiven der Demonstranten zu viel Parteipolitik an den Tag gelegt.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, von Storch, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Sie sagte im Deutschlandfunk, sie sei froh, dass demokratische Grundrechte wieder in Kraft gesetzt worden seien.

Streit über Rechtmäßigkeit beendet

Der Streit über die Rechtmäßigkeit der für heute angesetzten Großkundgebung in der Haupstadt war in der Nacht durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beendet worden. Das Gericht bestätigte im Wesentlichen die beiden gestrigen Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts. Damit ist das polizeiliche Verbot der Demonstration aufgehoben.

Die Richter folgten somit der Argumentation der Vorinstanz, wonach die Kundgebung unter Auflagen zulässig ist. Die Berliner Versammlungsbehörde hatte zunächst ein Verbot ausgesprochen und als Grund angegeben, es seien Verstöße gegen die Corona-Schutzregeln zu erwarten. Der Veranstalter ging dagegen juristisch vor, die Polizei legte gegen das erstinstanzliche Urteil Beschwerde ein.

Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Bereits das Verwaltungsgericht sah – anders als die Berliner Polizei – keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der für heute geplanten Demonstration. Die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, so das Gericht. Die Anmelderin, die Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“, habe ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt. Es sei nicht zu erkennen, dass das Abstandsgebot bewusst missachtet werde. Weiter heißt es in der erstinstanzlichen Begründung des Urteils, der Anmelder habe unter anderem durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen getroffen.

Demo unter Auflagen möglich

Laut dem Verwaltungsgericht kann die Demonstration damit nun stattfinden – allerdings unter konkreten Auflagen: So muss der Veranstalter Personenballungen verhindern und auf die Einhaltung der Mindestabstände achten.

Gegendemos angekündigt

Das Berliner Bündnis gegen Rechts rief zu einem Protest gegen die Veranstaltungen der Corona-Maßnahmen-Kritiker auf. Die Gegenkundgebung soll am Vormittag auf dem Bebelplatz in Mitte stattfinden unter dem Motto: „Kein Schulterschluss mit Nazis“. Die Kleinpartei und Künstlergruppe „Bergpartei“ organisiert unter dem Titel „Tätervolk sucht Opferrolle?“ außerdem eine Kundgebung am Bahnhof Friedrichstraße. Später soll dann von dort aus ein Fahrradkorso starten.

 


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