Wann rechte Symbolik strafbar ist

  01 September 2020    Gelesen: 379
Wann rechte Symbolik strafbar ist

Alle nationalsozialistischen Symbole sind in Deutschland strikt verboten. Erlaubt sind hingegen schwarz-weiß-rote historische Reichsflaggen, die Rechtsextremisten seit langem ersatzweise verwenden. Ein Überblick über die geltende Rechtslage:

Alle Kennzeichen mit NS-Bezug sind laut deutschem Strafgesetzbuch als Propagandamittel verfassungswidriger Organisation verboten. Sie dürfen weder hergestellt noch verkauft oder getragen werden. Dazu gehören das Hakenkreuz in allen Varianten sowie historische Abzeichen von NS-Organisationen, auch wenn diese keine Hakenkreuze enthalten. Das trifft unter anderem auf SS- oder SA-Kennzeichen zu.

Einschlägige NS-Losungen wie "Meine Ehre heißt Treue" (SS), "Blut und Ehre" (Hitlerjugend) oder "Deutschland erwache" (NSDAP) fallen ebenfalls darunter und dürfen nicht gezeigt werden. Gleiches gilt für einzelne S-förmige Runen sowie alle Kennzeichen rechtsextremer Vereinigungen, die im Laufe der Jahrzehnte verboten und aufgelöst wurden. Diese haben zumeist mehr oder weniger deutlich erkennbare Bezüge zu NS-Symbolen.

Ursprung liegt im Kaiserreich

Historische Flaggen vordemokratischer Zeiten sind dagegen nicht generell verboten. Das gilt für die schwarz-weiß-rote Flagge des Deutschen Kaiserreichs sowie die vom damaligen Militär genutzte Variante in Form der sogenannten Reichskriegsflagge. Diese enthielten unter anderem ein eisernes Kreuz, teilweise auch noch einen Reichsadler.

Neben ihrer allgemeinen antidemokratischen Symbolik eignen sich diese Flaggen auch deshalb so gut für rechtsextreme Propaganda, weil sie dieselben Farben haben wie die verbotene Hakenkreuzfahne. Schwarz-Weiß-Rot diente außerdem während der zwei ersten Jahre der NS-Herrschaft weiterhin auch als offizielle Staatsflagge, bis sie nach 1935 dann ganz durch die Hakenkreuzvarianten ersetzt wurde.

Aufgrund ihres seit Jahrzehnten bekannten Verwendungszwecks in der rechten Szene können derartige Flaggen im Einzelfall übrigens ein Einschreiten der Polizei rechtfertigen. Zwar ist ihr öffentliches Zeigen nicht strafbar, kann allerdings in bestimmten Situationen als Ausgangspunkt für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewertet werden. Beamte sind dann laut allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht dazu befugt, sie zu beschlagnahmen.

Historische Flaggen sind beliebt

In rechtsextremen Kreisen gibt es eine Fülle weiterer Fahnen, mit denen Szenezugehörigkeit und ideologische Sympathien ausgedrückt werden, ohne dass dies strafbar wäre. Dazu gehören bisweilen schon die Flaggen von Bundesländern oder historischen Vorläuferregionen, aus denen die heutigen Länder zusammengesetzt sind. Rechtsextreme aus Mecklenburg-Vorpommern nutzen etwa seit langem wahlweise die Flaggen der alten Landesteile Mecklenburg und Vorpommern auf Demos.

Daneben stehen außerdem noch bekannte rassistische Symbole wie die geballte Faust der "White-Power-Bewegung" oder einfache schwarze Flaggen. Eine spezielle Karriere machte in den vergangenen Jahren zudem noch die "Wirmer-Flagge". Dabei handelt es sich um einen an skandinavische Flaggen erinnernden Entwurf einer neuen deutschen Nationalflagge, die ein Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 vor dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler entwickelt hatte. Sie wurde von Rechten übernommen und verbreitete sich etwa auf Pegida-Demos.

Quelle: ntv.de, mdi/AFP


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