Facebook muss 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

  01 März 2016    Gelesen: 689
Facebook muss 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Verbraucherschützer haben einen Sieg gegen das Soziale Netzwerk errungen. Es ging um die Geschäftsbedingungen, die Facebook hätte ändern müssen, es aber nicht tat.
Das Landgericht Berlin hat Verbraucherschützern im Streit mit Facebook Recht gegeben. Das soziale Netzwerk muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mitteilte. Grund für die Strafe ist, dass Facebook trotz rechtskräftiger Verurteilung eine strittige Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zunächst nicht änderte.

"Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen", teilte vzbv-Vorstand Klaus Müller mit. "Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein."

In der beanstandeten Klausel geht es um die Rechte des Unternehmens an den Inhalten seiner Nutzer. Facebook-Nutzer gewähren dem Konzern eine "weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte", die Nutzer auf Facebook oder im Zusammenhang mit dem Netzwerk posten – beispielsweise Fotos oder Videos.

Zwar habe Facebook die Klausel in der Zwischenzeit geändert, aber nicht ausreichend, heißt es in der Begründung des Landgerichts. Die "erhebliche Ordnungsmaßnahme" sei gerechtfertigt, da die Klausel eine sehr große Anzahl von Nutzern betreffe und deren Rechte ganz erheblich einschränke.

Eine Facebook-Sprecherin erklärte auf Anfrage, der Konzern sei der ersten Anordnung nachgekommen und habe schon vor einiger Zeit die bemängelte Stelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen klarer gestaltet. Nun sei das Gericht der Ansicht, dass dies nicht schnell genug passiert sei und habe ein Bußgeld verhängt. Letzteres werde Facebook zahlen, sagte die Sprecherin.

Im Dezember 2015 hatte der vzbv ein "spürbares Ordnungsgeld" in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragt. Die Summe von nunmehr 100.000 Euro muss an die Staatskasse gezahlt werden. Der Beschluss, der bereits am 11. Februar fiel, ist noch nicht rechtskräftig.

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