Ein neu aufgetauchtes Schreiben einer Stiftungsaufsicht verstärkt den Verdacht der Untreue gegen Mitglieder der Unternehmerfamilie Albrecht (Aldi Nord) und einen Rechtsanwalt. Diese sollen sich unrechtmäßig und trotz einer Warnung der Behörde an einer Unternehmensstiftung bedient haben, berichtete der "Business-Insider".
Bereits am Montag bestätigte die Kieler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen: "Bei uns ging im August eine private Strafanzeige wegen des Vorwurfs der Untreue zum Nachteil der Jakobus-Stiftung ein", sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Michael Bimler. "Der Vorwurf wird hier geprüft."
Bei Aldi Nord tobt ein Erbstreit. Hintergrund ist die komplizierte Eigentümerstruktur. Das Unternehmen gehört drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.
Dem Bericht zufolge hat die Strafanzeige Nicolay Albrecht gestellt, ein Enkel des Aldi-Nord-Gründers Theo Albrecht. Konkret gehe es um einen Auszahlungszyklus bei der Jakobus-Stiftung. Jedes Jahr um die Weihnachtszeit schütte diese mindestens 25 Millionen Euro an Babette Albrecht, die Witwe von Aldi-Gründersohn Berthold Albrecht, und ihre fünf Kinder aus. Zusätzlich gehen 10 Millionen Euro Steuern an das Finanzamt Kiel.
"Über Unternehmensphilosophie hinweggesetzt"
Diese Auszahlungen seien seit Jahren umstritten, heißt es weiter. Cäcilie Albrecht, die mittlerweile verstorbene Mutter Bertholds, habe daran in ihrem Testament scharfe Kritik geübt. Die Enkelkinder würden sich über die Unternehmensphilosophie hinwegsetzen und die Stiftung "allein für ihr Destinatär-Interesse nutzen", soll es darin heißen. Destinatäre sind die durch eine Stiftung begünstigten Personen. Doch womöglich ist das Verhalten der Erben sogar rechtswidrig.
In einem Schreiben der zuständigen Stiftungsaufsicht im Landkreis Rendsburg-Eckenförde vom 28. August 2019 habe die Behörde davor gewarnt, weitere Ausschüttungen zu veranlassen, solange der Jakobus-Vorstand nicht rechtskräftig besetzt sei, berichtete der "Business-Insider" weiter. Kurz davor habe das Bundesverwaltungsgericht in einem juristischen Streit um die Stiftung eine von Berthold Albrecht abgeänderte Satzung aus dem Jahr 2010 für gültig erklärt.
Diese schränke den Einfluss der Erben ein: "Nachdem nunmehr gerichtlich entschieden wurde, dass die Satzung vom 23.12.2010 wirksam geworden ist, ist es erforderlich, dass eine satzungsgemäße Besetzung des Vorstands (…) mit vier Mitgliedern vorgenommen wird." Satzungsgemäß heiße, dass die Erben von Berthold und das Unternehmen Aldi Nord mit jeweils zwei Vertretern den Vorstand der Jakobus-Stiftung bilden. Doch diesen dominieren offenbar die Aldi-Erben.
Damit seien die Vorstandstätigkeit einer Tochter von Babette Albrecht und so auch die Auszahlungen der Stiftung an die Destinatäre womöglich nicht rechtmäßig, heißt es laut Bericht in dem Schreiben weiter. Die Behörde habe offenbar den Aldi-Erben ein Ultimatum gesetzt, um den Vorstand neu zu besetzen. Diese ließen die Frist verstreichen, die Familie habe sich Ende 2019 trotz dessen für eine Auszahlung entschieden. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa
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