Laut Azvision.az lautet die Anordnung:
1. Teilmobilisierung soll in der Republik Aserbaidschan erklärt werden.
2. Der Staatliche Dienst für Mobilisierung und Wehrpflicht der Republik Aserbaidschan sorgt für die Wehrpflicht von Militärbeamten für die Mobilisierung und die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus militärischen Transportaufgaben ergeben, gemäß den genehmigten Plänen.
3. Das Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan soll die sich aus dieser Verordnung ergebenden Fragen lösen.
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