Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft zu der in der Kontaktlinie begangenen Straftat

  28 September 2020    Gelesen: 545
  Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft zu der in der Kontaktlinie begangenen Straftat

Bekanntlich feuert die militärpolitische Führung des Angreifers Armenien weiterhin heftig schwere Artillerie auf Zivilisten, zahlreiche Häuser und zivile Objekte sowie wirtschaftliche Einrichtungen ab, was einen groben Verstoß gegen die Grundnormen und -grundsätze des humanitären Völkerrechts darstellt und ihren Verpflichtungen aus der Genfer Konvention nicht nachkommt.

Bekanntlich feuert die militärpolitische Führung des Angreifers Armenien weiterhin heftig schwere Artillerie auf Zivilisten, zahlreiche Häuser und zivile Objekte sowie wirtschaftliche Einrichtungen ab, was einen groben Verstoß gegen die Grundnormen und -grundsätze des humanitären Völkerrechts darstellt und ihren Verpflichtungen aus der Genfer Konvention nicht nachkommt.

Gebiete mit kompakter Bevölkerung - Bezirks- und Dorfzentren, zivile Infrastruktureinrichtungen - Krankenhäuser, medizinische Zentren, Schulgebäude und Kindergärten werden als Ziele ausgewählt.

Bisher wurden insgesamt 27 Zivilisten mit verschiedenen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Mit tiefer Trauer stellen wir fest, dass Pashayev Joshgun Anvar oglu, geboren 1979, wohnhaft im Dorf Evoglu in der Region Aghdam, heute infolge eines weiteren feindlichen Beschusses der dicht besiedelten Gebiete Aserbaidschans durch den Feind getötet wurde.

Im Zusammenhang damit reichte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Aghdam eine Beschwerde gemäß Artikel 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Vereinigung), Artikel 120.2.4 (vorsätzlicher Mord mit besonderer Grausamkeit oder allgemeiner Gefahr), Artikel 120.2.12 (national) ein , vorsätzlicher Mord mit der Absicht auf rassistischen, religiösen Hass oder Feindschaft), 100.2 (einen Angriffskrieg führen) und andere Artikel ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Gegenwärtig führt die Staatsanwaltschaft alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Kampfbedingungen vor Ort durch.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan führt die erforderlichen Unterlagen durch und sammelt Beweise, um sicherzustellen, dass Soldaten der armenischen Streitkräfte, die verschiedene Verbrechen begangen haben, vor Gericht gestellt und nach internationalem Recht bestraft werden.

Die Öffentlichkeit wird regelmäßig informiert.


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