Informationen des Pressedienstes der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan

  05 Oktober 2020    Gelesen: 334
 Informationen des Pressedienstes der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan

Am 4. Oktober 2020, um 12 Uhr verstießen die Streitkräfte der Besatzungsrepublik Armenien grob gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts, die Genfer Konvention von 1949 und ihre Zusatzprotokolle sowie gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates auf Anweisung der aggressiven militärpolitischen Führung. Die Siedlungen und entmilitarisierten Zonen des Dorfes Turkoba in der Region Khizi und des Dorfes Pirishikul in der Region Absheron, die nicht zu der Region gehören, in der die Feindseligkeiten durchgeführt wurden, wurden mit militärischen Methoden beschossen, die durch gezielte Bekämpfung der Zivilbevölkerung Aserbaidschans erhebliche Zerstörungen verursachen könnten. Es wurden auch zwei große ballistische Langstreckenraketen eingesetzt, um nichtmilitärische, deutlich sichtbare und unterscheidbare Ziele, einschließlich Zivilisten, anzugreifen. Mit einem Angriffskrieg gegen die Republik Aserbaidschan war ein intensives Schießen in Richtung dieser Dörfer geplant und ein Terrorverbrechen begangen worden.

Nach Angaben des Pressedienstes der Generalstaatsanwaltschaft, wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 100.2 (aggressive Kriegsführung), 29, 120.2.1 (versuchter Mord durch eine kriminelle Vereinigung), 29, 120.2.4 (versuchter Mord mit besonderer Grausamkeit oder allgemeiner Gefahr), 29, 120.2.12 (versuchter Mord mit der Absicht, nationalen, rassistischen, religiösen Hass oder Feindschaft anzuregen), 186.3 (vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum, insbesondere mit umfangreichem Schaden) und Artikel 279.3 (Schaffung bewaffneter Gruppen, die nicht gesetzlich vorgesehen sind) des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan eingeleitet, und die Generalstaatsanwaltschaft wurde beauftragt, Ermittlungen einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungsmaßnahmen durch, um die Liste der Opfer und beschädigten zivilen Infrastruktureinrichtungen zu klären.

Die Generalstaatsanwaltschaft gibt an, dass im Namen des Beschusses militärischer Ziele durch armenische Streitkräfte schweres Artilleriefeuer auf zivile Gebiete und Siedlungen fernab der Kampfzone abgefeuert wurde. Die kriminelle militärpolitische Führung Armeniens und das sogenannte Regime in der besetzten Region Karabach sind direkt für die Begehung von Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich.

Detaillierte Informationen werden der Öffentlichkeit in naher Zukunft zur Verfügung gestellt.


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