Flüchtlinge in der Abmahn-Falle
"Viele Flüchtlinge wissen nicht, dass zum Beispiel das Herunterladen von Filmen aus Tauschbörsen illegal ist und in Deutschland hohe Geldforderungen zur Folge haben kann", erklärte "c`t"-Redakteur Holger Bleich. Für ihn hat das Problem auch eine moralische Komponente, und er schreibt: "Sollen die meist nahezu mittellosen Flüchtlinge de facto bestraft werden, obwohl sie nicht wissen, dass sie illegal handeln?"
Probleme auch für die, die Flüchtlingen helfen
Im Artikel der "c`t" wird der Fall eines syrischen Flüchtlings aus der Nähe von Hannover geschildert, der 815 Euro zahlen soll, weil er per BitTorrent einen Spielfilm heruntergeladen hatte. In dem Fall hatte ein Nachbar dem Syrer Mohamad S. sein WLAN geöffnet, vor allem, damit er mit seinen Angehörigen und Freunden in der Heimat in Kontakt bleiben konnte.
Mitte Februar erhielt er dann eine Abmahnung in Höhe von 815 Euro, weil Mohamad S. im November eine amerikanische Jugendbuchverfilmung heruntergeladen habe. Über die in Deutschland geltende Störerhaftung wird in einem solchen Fall der Eigentümer des WLAN-Zugangs zur Rechenschaft gezogen. In den der Redaktion vorliegenden Fällen stammen die Abmahnungen demnach vor allem aus einer Kanzlei, die mehrere große Filmvertriebe vertrete.
Wehren lohnt sich
Der Syrer sei mit dem deutschen Urheberrecht und der rigiden Rechteverfolgung nicht vertraut gewesen, schreibt die "c`t". Anschlussinhaber sollten deshalb grundsätzlich auf die "spezifische Rechtslage in Deutschland" hinweisen, wenn sie ihren WLAN-Zugang etwa für Flüchtlinge öffnen wollen. Auch lohne es sich, gegen die Abmahnung juristisch vorzugehen, wie das Blatt weiter schreibt.
Geschildert wird der Fall einer alleinerziehenden, angeblich mittellosen Geflüchteten, die ebenfalls 915 Euro wegen einer Urheberrechtsverletzung bezahlen sollte. Daraufhin habe sich eine ehrenamtlich arbeitende Juristin eingeschaltet und der Kanzlei erklärt, dass die Begleichung der Forderung die Mandantin in die Insolvenz führen würde. Daraufhin habe die Kanzlei die Forderung auf 315 Euro reduziert, zahlbar in monatlichen Raten von 10 Euro.