Bei einem Baugebot kann die Gemeinde unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen. Auch die Möglichkeiten dazu sollen dem jüngsten Entwurf zufolge erweitert werden, und zwar ebenfalls in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch hier plant Seehofer aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn das Grundstück der Altersvorsorge der Besitzer dienen soll.
Von Bartol kam Applaus für den "guten neuen Gesetzentwurf". "Das sind großartige Neuigkeiten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch die Kommunen in Deutschland", sagte er der dpa. "Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz geben wir Kommunen die nötigen Instrumente an die Hand, um auf die dramatische Situation in vielen Städten reagieren und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Mieterinnen und Mieter müssen sich künftig keine Sorgen mehr machen, dass ihre Wohnung gegen ihren Willen in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird."
Mit der geplanten Ausweitung des Baugebots setzt Seehofer eine Empfehlung der Baulandkommission mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Wohnungsbranche aus dem Sommer 2019 um. Die erschwerte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hatten Bund, Länder und Kommunen beim Wohngipfel im September 2018 vereinbart.
spiegel
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