Gegen den "Verband der Freiwilligen der Krim" wurde ein Strafverfahren eröffnet

  05 November 2020    Gelesen: 491
  Gegen den   "Verband der Freiwilligen der Krim"   wurde ein Strafverfahren eröffnet

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan ergreift weiterhin die notwendigen Maßnahmen, um den aggressiven Charakter der Republik Armenien auf internationaler Ebene aufzudecken, den Terrorismus auf staatlicher Ebene zu unterstützen und den Terrorismus zu einem der Hauptinstrumente ihrer aggressiven Politik zu machen.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft führte die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan als Fortsetzung dieser Maßnahmen eine Untersuchung der Verbrechen durch, die von Martoyan Armen Hamletovich (Samvel) und anderen, dem Vorsitzenden der Gruppe "Union of Crimean Volunteers", begangen wurden.

Martoyan Armen Hamletovich (Spitzname Samvel), ein Bürger der Russischen Föderation, Vorsitzender der Krim-Freiwilligenvereinigung, und andere Mitglieder der Gruppe trafen sich im Oktober 2020 mit Einzelpersonen in Armenien und den besetzten Gebieten Aserbaidschans sowie dem sogenannten Berg-Karabach-Regime. Aufnahme krimineller Beziehungen durch Treffen mit Beamten und Erörterung ihrer Beteiligung an Feindseligkeiten, Einreise in die Stadt Khankendi und andere besetzte Siedlungen, die illegal die international anerkannte Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan ohne festgelegte Dokumente und außerhalb der Kontrollpunkte der Staatsgrenze, dh Armenien, überqueren; Es wurde festgelegt, dass sie von der armenischen Führung als Söldner gegen die Zivilbevölkerung der Republik Aserbaidschan und die Streitkräfte eingesetzt werden, die Antiterroroperationen durchführen.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Mitglieder der kriminellen Gruppe zahlreiche Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, die nicht an Feindseligkeiten teilgenommen hatten, Munition und militärische Ausrüstung verwendeten, mit besonderer Grausamkeit und allgemeiner Gefahr feuerten, mit der Absicht nationaler Feindseligkeit. Es wurde festgestellt, dass sie an terroristischen Aktivitäten gegen die Bürger der Republik Aserbaidschan beteiligt sind, indem sie Explosionen, Brände oder andere Aktionen begehen, die eine Bedrohung für sozial gefährliche Folgen darstellen.

Der Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan leitete ein Strafverfahren gemäß Artikel 100.2 (Führen eines Angriffskrieges), 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Vereinigung), 318.2 (illegales Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan) und anderen Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan ein und vertraute die Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft an.

Die Generalstaatsanwaltschaft bereitet derzeit im Zusammenhang mit dem Fall einen Antrag auf Rechtshilfe bei den zuständigen Regierungsbehörden der Russischen Föderation vor.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärt, dass alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Täter dieser und anderer ähnlicher Verbrechen im Einklang mit dem Völkerrecht vor Gericht zu stellen.


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