Großbritannien verbietet Huaweis Netzwerktechnik

  30 November 2020    Gelesen: 325
Großbritannien verbietet Huaweis Netzwerktechnik

Beim Ausbau seiner 5G-Mobilfunknetze setzt Großbritannien auf das japanische Unternehmen NEC. Geräteteile der chinesischen Firma Huawei sollen die Netzanbieter ab September 2021 nicht mehr verbauen dürfen.

Die britische Regierung führt das Verbot, Netzwerktechnik des chinesischen Ausrüsters Huawei zu verbauen, näher aus: Nach September 2021 dürfen beim Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes keine Geräteteile des Konzerns mehr verwendet werden. Die Ankündigung kam im Vorfeld einer parlamentarischen Debatte über eine geplante neue Telekommunikationsregulierung. Zur Begründung nennt die Regierung Sicherheitsbedenken.

»Ich gehe einen klaren Weg für die vollständige Entfernung von Anbietern mit hohem Risiko aus unseren 5G-Netzen«, sagte Digitalminister Oliver Dowden.

Nach dem Wegfall von Huawei soll nun mit einer Zusammenarbeit mit dem japanischen Unternehmen NEC, der Einrichtung neuer Forschungseinrichtungen und einer anfänglichen Investition von rund 250 Millionen Pfund der Ausbau sichergestellt werden, so Dowden weiter.

Bekannt war bereits zuvor, dass

britische Mobilfunkbetreiber nach Ablauf dieses Jahres keine Huawei-Komponenten mehr kaufen dürfen,
alle bereits in 5G-Netzen verbauten Komponenten bis Ende 2027 entfernt werden müssen, und dass Anbieter mit einer Strafe von bis zu zehn Prozent des Umsatzes oder umgerechnet rund 113.000 Euro pro Tag rechnen müssen, wenn sie Huawei-Komponenten verwenden.

Auch die USA schätzen Huawei als Sicherheitsrisiko ein. Der Konzern hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

In Deutschland findet derzeit die finale Ressortabstimmung des Entwurfs zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 statt, mit dem die Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen ein Ausrüster vom 5G-Ausbau ausgeschlossen werden könnte, festgelegt werden. Das ist dem Entwurf nach dann der Fall, wenn »überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange dem Einsatz« entgegenstehen.

Das eigentliche Verfahren zur Zulassung und gegebenenfalls zum Ausschluss ist komplex und hat neben technischen auch eine politische Komponente. Die Bundesregierung müsste einem Ausschluss demzufolge einhellig beschließen, ein Ministerium allein könnte das nicht.

spiegel


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