Die dritte Möglichkeit: Verbraucher können versuchen, mit dem Schein zu bezahlen. Der Einzelhandel sei zwar nicht dazu verpflichtet, die Banknote anzunehmen, erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland. In vielen Fällen kämen Händler dem Verbraucher aber entgegen.
Fehlt ein größerer Teil des Scheines, wird es komplizierter: Dann müssen Verbraucher nachweisen, wieso das Geld beschädigt ist. «Wenn das Weihnachtsgeld von Oma die Tischkerze berührt und Feuer fängt, ist das Geld also nicht verloren», erläutert Malte Vieth von der Deutschen Bundesbank.
Nur wenn Scheine mutwillig beschädigt wurden, nimmt die Bundesbank sie nicht zurück. Ansonsten können Verbraucher sowohl Euro- als auch alte D-Mark-Noten umtauschen - meist müssen sie dafür keine Gebühr bezahlen.
Eine Alternative zur Bundesbank kann die eigene Hausbank sein. Sie ist zwar ebenso wie der Einzelhändler nicht verpflichtet, das Geld umzutauschen, macht es unter Umständen aber dennoch.
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