Keine Entschädigung für Opfer von Kundus

  16 Dezember 2020    Gelesen: 443
Keine Entschädigung für Opfer von Kundus

Die Hinterbliebenen der Opfer des Luftangriffs im afghanischen Kundus mit vielen Toten im Jahr 2009 bekommen keinen Schadenersatz von Deutschland.

Die Angehörigen scheiterten mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe begründeten ihren Beschluss damit, dass das Völkerrecht keine unmittelbaren Ansprüche einzelner Geschädigter gegen einen fremden Staat kenne. Der Bundesgerichtshof habe zudem 2016 nachvollziehbar entschieden, dass der für den Einsatz zuständige Bundeswehr-Oberst Klein keine Amtspflichten verletzt habe. – Klein hatte 2009 den Luftangriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster befohlen. Dabei kamen auch viele Zivilisten ums Leben.


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