Die Angehörigen scheiterten mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe begründeten ihren Beschluss damit, dass das Völkerrecht keine unmittelbaren Ansprüche einzelner Geschädigter gegen einen fremden Staat kenne. Der Bundesgerichtshof habe zudem 2016 nachvollziehbar entschieden, dass der für den Einsatz zuständige Bundeswehr-Oberst Klein keine Amtspflichten verletzt habe. – Klein hatte 2009 den Luftangriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster befohlen. Dabei kamen auch viele Zivilisten ums Leben.
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