Zahl der Insolvenzen geht weiter zurück

  18 Dezember 2020    Gelesen: 442
Zahl der Insolvenzen geht weiter zurück

Obwohl die Folgen der Pandemie die Wirtschaft schwer belasten, haben auch im November weniger Unternehmen Insolvenz beantragt. Die Antragspflicht wurde mehrere Monate ausgesetzt.

Geschlossene Geschäfte, verwaiste Hotels, leere Restaurants: Viele Unternehmen kämpfen wegen der Coronakrise um ihre Existenz. Trotzdem geht die Zahl der Insolvenzen in Deutschland weiter zurück: Von Januar bis September 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 12.491 Unternehmensinsolvenzen und damit rund 13 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Das teilte das Statistische Bundesamt mit. Vorläufigen Daten zufolge seien auch im November weniger Insolvenzverfahren eröffnet worden als im Vorjahresmonat, so die Behörde.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise spiegle sich bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. »Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde«, heißt es.

Für überschuldete Unternehmen wurde die Antragspflicht bis zum Jahresende ausgesetzt. Der Bundestag hatte die Ausnahmeregel bei Überschuldung kürzlich bis Ende Januar verlängert. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb in die Pleite rutschen, weil die staatlichen Hilfen erst im Januar ausgezahlt werden.

Die meisten Insolvenzen verzeichnete das Statistische Bundesamt im Handel (2020 Fälle), gefolgt vom Baugewerbe (1987 Fälle). Im Gastgewerbe wurden 1405 Insolvenzanträge gemeldet. Auch in allen übrigen Branchen seien die Zahlen in den ersten drei Quartalen rückläufig gewesen, so die Behörde.

Privatleute stellten ebenfalls weniger Insolvenzanträge: Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank um 28,1 Prozent. Das Bundesamt erklärt diesen Rückgang mit einer Gesetzesänderung. Am Donnerstag hatte der Bundestag die schrittweise Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen.

Angesichts der absehbaren Änderungen sei davon auszugehen, dass »viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen«. 

spiegel


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