VW zahlt an 25.000 Abgasskandal-Kläger

  30 Dezember 2020    Gelesen: 389
VW zahlt an 25.000 Abgasskandal-Kläger

Die Aufarbeitung des Abgasskandals bei Volkswagen kommt voran. Hunderte Millionen Euro Schadenersatz zahlte der Konzern bereits nach der erfolgreichen Musterfeststellungsklage. Jetzt bekommen auch mehr und mehr Einzelkläger Geld zurück.

Volkswagen hat bis zum Jahresende mit knapp der Hälfte der rund 55.000 einzelnen Dieselkläger Schadenersatz vereinbart oder bereits ausgezahlt. Inzwischen seien "über 25.000" Vereinbarungen geschlossen worden, erfuhr die dpa aus dem Konzern. Von den verbleibenden etwa 30.000 Klägern habe rund die Hälfte bereits ein Vergleichsangebot erhalten. VW stellt diesen Einmalzahlungen in Aussicht. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten. Wer stattdessen das eigene Verfahren abwartet, riskiert, sein Fahrzeug abgeben zu müssen. Dafür könnte man dann den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsbeitrags zurückerhalten. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Lage ausgelegt.

Wie viel die einzelnen Kläger bekommen sollen, lässt sich nicht pauschal sagen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gibt es keine einheitliche Tabelle, aus der sich vorab definierte Summen für jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht um Einzelregelungen. Im Mustervergleich hatten vzbv und VW je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart. So gut wie alle berechtigten Ansprüche - 245.000 Fälle - seien jetzt per Vergleich abgegolten, hieß es aus dem Konzern. Man habe dafür mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt. In "einigen wenigen Fällen" liefen noch Einzelprüfungen. Im Musterverfahren ging es um den "Skandalmotor" EA 189. Zum neueren Antrieb EA 288, der laut VW keine unzulässige Abschalteinrichtung hat, gibt es ebenfalls Klagen - hierbei hätten Gerichte aber zu 99 Prozent zugunsten des Herstellers entschieden.

Eine weitere strittige Frage war es, bis wann betroffene Kunden klagen dürfen. Mitte Dezember deutete der BGH an: Dieselkunden, die erst 2019 oder danach vor Gericht zogen, dürften zumeist leer ausgehen. Denn im Herbst 2015, als der Abgas-Betrug aufflog, sei das Thema bekannt genug geworden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Laut Konzern sind noch rund 9000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Anwältin Martina van Wijngaarden sagte, oft sei "streitig", ob "Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis" vorliege.

VW geht gegen Trittbrettfahrer vor 

Etwa zwei Dutzend Mal fiel laut VW zudem auf, dass Kläger ihrerseits offenbar Kaufzeitpunkte manipulierten, um unter die Regelungen des Mustervergleichs zu fallen: Man gehe "konsequent gegen Personen vor, die beispielsweise durch das Fälschen von Zulassungsbescheinigungen versucht haben, sich Geld zu erschleichen". Das Unternehmen werde in solchen Fällen Anzeige erstatten.

Kritik gibt es auch am Gebaren mancher Rechtsdienstleister und Vermittler, die an Abgas-Verfahren mitverdienen. Die Wettbewerbszentrale mahnte das Vergleichsportal Check24 wegen irreführender Werbung ab: Das Unternehmen vermittle Fahrzeughaltern das Gefühl, in jedem Fall erfolgreich klagen zu können. Es gebe etwa Werbeaussagen wie "bis zu 10.000 Euro Schadenersatz", "ohne Kostenrisiko" oder "sehr gute Erfolgsaussichten". Es gehe nicht darum, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu verneinen - aber die Praxis zeige, dass teils textbausteinartig verfasste Klagen zu Zehntausenden bei deutschen Gerichten eingereicht wurden.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa


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