Versicherte haben Anspruch auf elektronische Patientenakte

  01 Januar 2021    Gelesen: 461
Versicherte haben Anspruch auf elektronische Patientenakte

Versicherte können ihre Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Röntgenbilder nun auch in einer neuen elektronischen Patientenakte digital speichern und abrufen.

Von heute an besteht ein Anspruch darauf, eine entsprechende App für Smartphones von der Krankenkasse zur freiwilligen Nutzung zu bekommen. Die E-Akten sollen schrittweise mehr Funktionen erhalten. Patienten können sie zunächst für sich selbst nutzen. Die Vernetzung mit Praxen soll zuerst mit Ärzten in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe getestet werden – bis 1. Juli müssen dann aber alle Praxen angeschlossen sein.

Kritiker bemängeln unter anderem zunächst eingeschränkte Funktionen beim Datenschutz.


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