USA dürfen vorerst nicht gegen Anwälte des Internationalen Strafgerichtshofs vorgehen

  05 Januar 2021    Gelesen: 364
USA dürfen vorerst nicht gegen Anwälte des Internationalen Strafgerichtshofs vorgehen

Donald Trump genehmigte Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofes, weil der sich mit mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen befasst. Ein New Yorker Gericht hat das nun untersagt.

Donald Trump ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein Dorn im Auge. Weil das Gericht sich mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen der USA auseinandersetzt, hatte Trump Maßnahmen gegen Mitarbeiter des IStGH auf den Weg gebracht – doch die wurden nun kassiert.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, erließ die New Yorker Bundesbezirksrichterin Katherine Polk Failla eine entsprechende einstweilige Verfügung, die Sanktionen gegen Menschenrechtsanwälte untersagt.

Die Maßnahme der Regierung dürfte einen Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit darstellen, sagte sie zur Begründung. »Sorgen um die nationale Sicherheit dürfen nicht zum Talisman werden, um unbequeme Vorwürfe abzuwehren.«

Failla zeigte zugleich Verständnis dafür, dass die Regierung ein Interesse daran habe, die eigene Außenpolitik zu verteidigen. Eine Stellungnahme des US-Justizministeriums lag zunächst nicht vor.

Mitglieder des IStGH befassen sich unter anderem mit mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen von 2003 bis 2014 in Afghanistan. Seit März 2020 darf der Strafgerichtshof erstmals gegen US-Bürger ermitteln. Vertreter der Trump-Regierung werfen dem Gericht vor, die Souveränität der USA zu verletzen und russischen Interessen zu dienen.

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. 123 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Gerichts ratifiziert, das sogenannte Römische Statut. Die USA, Israel und Russland sind nicht Mitglied.

spiegel


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