Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde und Eilantrag ab

  26 Januar 2021    Gelesen: 444
Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde und Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen.

Bei der Beschwerde ging es um die Option der Krankenkassen, Daten ohne Pseudonymisierung zu verarbeiten, um Mitglieder über neue Angebote zu informieren. Das Gericht erklärte dazu, die Nutzung der elektronischen Patientenakte sei freiwillig. In einem weiteren Fall lehnte das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. Auch hier ging es um Regelungen zur Datenerhebung durch die Kassen.

Seit diesem Jahr haben alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Darin können etwa Befunde und Röntgenbilder gespeichert werden. Die Akte ist für die Patienten freiwillig. Die Kassen sind jedoch verpflichtet, die nötige Software zur Verfügung zu stellen.


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