Arbeitgeber: Mehr Mindestlohn-Ausnahmen

  13 März 2016    Gelesen: 656
Arbeitgeber: Mehr Mindestlohn-Ausnahmen
Der Mindestlohn ist zu hoch, sagen die Arbeitgeberverbände - zumindest für manche Leute. Langzeitarbeitslose zum Beispiel sollen noch länger als bisher von der Lohnuntergrenze ausgeschlossen bleiben, fordern sie nun.
Die Arbeitgeberverbände fordern weitreichende Änderungen am Mindestlohngesetz. Für Menschen mit Vermittlungshemmnissen müsse es mehr Ausnahmen vom Mindestlohn geben, zitierten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe aus einem Schreiben der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an den Bundestag.

Wer noch nie gearbeitet habe, mindestens ein Jahr arbeitslos sei oder nicht über einen anerkannten Abschluss verfüge, solle für die ersten zwölf Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen sein.

Ziel sei es, die Chancen für Menschen mit Vermittlungshemmnissen deutlich zu verbessern, hieß es. Bislang können Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate ohne Mindestlohn beschäftigt werden.

Ausgenommen sind auch Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung. Der BDA kritisierte, das Mindestlohngesetz schaffe "gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt" Einstiegshürden. Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes sei daher unverzichtbar.

Das Mindestlohngesetz gilt seit Anfang 2017. Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 8,50 Euro die Stunde. Eine Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern soll bis Ende Juni eine Entscheidung über seine künftige Höhe treffen.

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