Wer noch nie gearbeitet habe, mindestens ein Jahr arbeitslos sei oder nicht über einen anerkannten Abschluss verfüge, solle für die ersten zwölf Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen sein.
Ziel sei es, die Chancen für Menschen mit Vermittlungshemmnissen deutlich zu verbessern, hieß es. Bislang können Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate ohne Mindestlohn beschäftigt werden.
Ausgenommen sind auch Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung. Der BDA kritisierte, das Mindestlohngesetz schaffe "gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt" Einstiegshürden. Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes sei daher unverzichtbar.
Das Mindestlohngesetz gilt seit Anfang 2017. Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 8,50 Euro die Stunde. Eine Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern soll bis Ende Juni eine Entscheidung über seine künftige Höhe treffen.
Tags: