Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschied, die Beschlüsse der EU-Kommission, die jeweiligen Hilfen zu genehmigen, seien rechtmäßig. Ryanair hatte beanstandet, dass diese Beihilfen nur den in der EU ansässigen Fluggesellschaften vorbehalten gewesen seien. Die Bedeutung von Billigfluggesellschaften für den europäischen Markt sei dabei außer Acht gelassen worden.
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