Google zieht Berufung gegen Urteil zu Bund-Gesundheitsportal zurück

  10 April 2021    Gelesen: 601
Google zieht Berufung gegen Urteil zu Bund-Gesundheitsportal zurück

Eigentlich wollte Google bei Gesundheitsfragen seiner Nutzer prominent auf eine Seite des Gesundheitsministeriums verweisen. Doch die Kooperation war als Kartellrechtsverstoß untersagt worden. Das akzeptiert das Unternehmen nun.

Das US-Unternehmen Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zurück. Google-Sprecher Kay Oberbeck teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: »Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben.«

In dem Rechtsstreit geht es um eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium, die das Landgericht München im Februar vorläufig untersagt hatte. Nach Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde in den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird.

Wer beispielsweise nach Schlagworten wie Grippe, Migräne oder Allergien suchte, dem wurde ein entsprechender Infokasten mit einem vom Bundesgesundheitsministerium verantworteten deutschen Text angezeigt. Auch für das Coronavirus gab es ein entsprechendes Angebot bei Google – bis zum Urteil des Landgerichts.

Medienhäuser hatten Nachteile durch die Kooperation befürchtet, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über seine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht geklagt, das Gericht die Zusammenarbeit als Kartellverstoß gewertet: Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.

Im März war bekannt geworden, dass Google beim Münchener Oberlandesgericht Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte. Das Unternehmen betonte damals, man sei noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle und habe deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet, um zeitlichen Spielraum zu bekommen.

Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, teilte der dpa am Freitag mit: »Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt.« Dass Google das Urteil akzeptiere, »werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft.«

spiegel


Tags:


Newsticker