Kabinett billigt Testpflicht in Betrieben und bundesweite Notbremse

  13 April 2021    Gelesen: 474
Kabinett billigt Testpflicht in Betrieben und bundesweite Notbremse

Das Bundeskabinett hat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Es billigte den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und eine Verordnung, die Unternehmen zu Testangeboten für ihre Präsenz-Beschäftigten verpflichtet.

Um die Maßnahmen gegen die Coronapandemie künftig bundesweit verbindlich duchzusetzen, hat die Bundesregierung das neue Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ausschlaggebend für die meisten Bestimmungen ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und mehr. Dann gilt regional nach einer bestimmten Frist automatisch eine Begrenzung privater Zusammenkünfte auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt.

Widerstand im Bundestag gegen nächtliche Ausgangssperre
Außerdem soll eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr in Kraft treten. Diese war zuletzt besonders umstritten. Den Oppositionsparteien gehen die Regelungen teilweise zu weit. Die Gesetzesvorlage geht nun in den Bundestag. Um sie im beschleunigten Verfahren zu verabschieden, ist dort eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Der Deutsche Städtetag befürwortet bundesweit einheitliche Maßnahmen zum Infektionsschutz. Präsident Jung sagte im Deutschlandfunk, neben der Inzidenz müsse aber auch die Bettenkapazität der Krankenhäuser berücksichtigt werden. Außerdem solle klar festgelegt werden, ab wann Schulen und Kitas geschlossen würden und es Ausgangsbeschränkungen gäbe.

Scholz und Heil verteidigen Testpflicht in Betrieben

Das Kabinett billigte zudem eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung. Dadurch werden Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice sind, mindestens einmal pro Woche einen Coronatest anzubieten. Bundesfinanzminister Scholz stellte klar, dass die Betriebe die Kosten für die Tests selbst tragen müssen. Im Deutschlandfunk nannte er dies zumutbar und notwendig. Die Bundesregierung habe schon umfangreiche Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht, die aber vor allem für geschlossene Betriebe gedacht seien. Laut Scholz gelten die Regelungen nicht nur für den Privatsektor, sondern auch für den öffentlichen Dienst.

Kritik aus der Wirtschaft

Aus der Wirtschaft gibt es Kritik an der geplanten Testpflicht. Der Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, Börner, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, einmal mehr versuche die Politik, ihre Pflicht auf die Arbeitgeber abzuwälzen. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Wollseifer, sagte der „Rheinischen Post“, eine gesetzliche Testpflicht sei weder notwendig noch zielführend. Die meisten Betriebe seien freiwillig dabei, ihre Beschäftigten zu testen oder bereiteten dies unmittelbar vor.

Bundesarbeitsminister Heil sagte im ARD-Fernsehen, 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland hätten jetzt schon ein Testangebot. Das sei gut, reiche aber nicht. Deswegen sei Freiwilligkeit nicht mehr genug. „Wir müssen das flächendeckend machen angesichts der Welle der Pandemie“, erklärte der SPD-Politiker.


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