Merkels Juristen sehen Notbremse kritisch

  15 April 2021    Gelesen: 337
Merkels Juristen sehen Notbremse kritisch

Mit Ausgangssperren und automatischen Schließungen von Schulen und Kitas will Angela Merkel die dritte Corona-Welle brechen. Alles gekoppelt an den Inzidenzwert der jeweiligen Regionen - so steht es in den Plänen ihrer Notbremse. Doch mehrere Referate des Kanzleramts haben Bedenken.

Experten im Bundeskanzleramt haben rechtliche Bedenken an der geplanten Notbremse des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie geäußert. Mehrere Referate des Kanzleramts stellten laut der "Bild"-Zeitung unter anderem die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre infrage.

In einem Vermerk von Anfang März erklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, die "grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre" sei mit Blick auf die "Verhältnismäßigkeit" und die "derzeit nicht belegte Wirksamkeit" problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.

Zudem wird in dem Vermerk laut "Bild" kritisiert, dass der Gesetzentwurf einen "rein inzidenzbasierten Maßstab" vorsieht, um die bundesweite Notbremse auszulösen. Neben den Inzidenzen müssten andere Faktoren wie der R-Faktor und die Zahl der Intensivpatienten aufgenommen werden.

Acht Referate mit Bedenken

Als "besonders problematisch" wird in dem Vermerk "Bild" zufolge auch die "automatischen Schließungen von Kitas und Schulen" eingestuft, da sie das "Recht auf Bildung" nicht angemessen berücksichtigten. Dem Bericht zufolge wurde der Vermerk von sieben weiteren Referaten im Kanzleramt abgezeichnet.

Das Bundeskabinett hatte am Dienstag den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz gebilligt, das erstmals eine bundeseinheitliche Notbremse vorsieht. Diese soll ab einem Inzidenzwert von 100 greifen und umfasst unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre und die Schließung der meisten Geschäfte.

Die Länder sehen bei dem Gesetzentwurf noch Nachbesserungsbedarf. So hatte unter anderem die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer Zweifel an der Verhältnismäßigkeit geäußert. Der Gesetzentwurf soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden, und dort ebenso wie im Bundesrat kommende Woche beschlossen werden.

Quelle: ntv.de, chr/dpa


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