Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes

  21 April 2021    Gelesen: 1318
Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes

Der Bundestag hat die Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes beschlossen. Damit erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang sind dafür die Bundesländer zuständig.

In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete. Linke, FDP und die AfD stimmten gegen die Vorlage, die Grünen enthielten sich. Die bundesweite „Notbremse“ schließt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 ein – also bei mehr als 100 Ansteckungen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Schulen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen.

In der vorangegangenen Debatte warb Bundesgesundheitsminister Spahn noch einmal für das Gesetz und erklärte, die Lage sei sehr ernst; Impfen und Testen alleine reichten nicht aus, um die dritte Welle zu brechen.

FDP-Partei- und Fraktionschef Lindner kündigte an, Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen.

AfD-Fraktionschef Gauland warf der großen Koalition in der zuvor geführten Debatte vor, sie unternehme mit dem Gesetz einen Angriff auf die Freiheitsrechte und den gesunden Menschenverstand. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Mohamed Ali meinte, obwohl es in den Betrieben viele Infektionen gebe, würden die Arbeitgeber nicht richtig in die Pflicht genommen. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Klein-Schmeink nannte die geplante bundeseinheitliche Notbremse „zu halbherzig und zu wenig wirksam“.

Kundgebung gegen Corona-Maßnahmen aufgelöst

In Berlin protestierten mehrere tausend Menschen gegen die Corona-Politik.
Nach Angaben der Polizei versammelten sich bis zum Mittag auf der Straße des 17. Juni rund 8.000 Demonstrierende. Weil sich Teilnehmer nicht an die Corona-Hygieneregeln hielten, ordnete die Polizei am Mittag die Auflösung der Kundgebung an.


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