Politiker-"Todesliste" kursiert bei Telegram

  28 April 2021    Gelesen: 1360
Politiker-"Todesliste" kursiert bei Telegram

Die Zustimmung des Bundestags zur sogenannten Corona-Notbremse könnte manchem Abgeordneten gefährlich werden. Im Netz wird das Ergebnis der namentlichen Abstimmung als "Todesliste" verbreitet. Die SPD-Sicherheitsbeauftragte schlägt Alarm.

In der vergangenen Woche stimmte der Bundestag dem Gesetz zur bundesweiten Corona-Notbremse zu. Nun kursiert das namentliche Abstimmungsergebnis im Internet, allerdings verbunden mit Todesdrohungen gegen die zustimmenden Bundestagsabgeordneten. Das berichtet der "Tagesspiegel" unter Verweis auf ein Schreiben der Sicherheitsbeauftragten der SPD-Fraktion, Gabriele Katzmarek.

Das Bundeskriminalamt (BKA) habe entsprechende Informationen an den Bundestag weitergeleitet. In dem Schreiben heißt es, das offizielle und detaillierte Abstimmungsergebnis werde "über den Messenger-Dienst Telegram als Dokument mit der Bezeichnung 'Todesliste deutscher Politiker'" verbreitet.

Zudem seien weitere entsprechende Listen im Internet aufgetaucht. Das BKA prüfe die Situation, sehe darin aber zunächst keine Gefährdung für Bundestagsabgeordnete. Katzmarek rief demnach die Abgeordneten jedoch zu erhöhter Wachsamkeit und gegebenenfalls Absprachen mit dem BKA auf. "Bitte meldet Euch umgehend, sollte Euch etwas direkt oder in Eurem Umfeld auffallen", zitiert die Zeitung aus dem Schreiben.

Das erweiterte Infektionsschutzgesetz - die sogenannte Corona-Notbremse - war am vergangenen Mittwoch im Bundestag beschlossen worden. Gegen die Verabschiedung hatte es teils gewaltsame Proteste vor dem Reichstagsgebäude gegeben. Insgesamt stimmten 342 Abgeordnete der großen Koalition für das Gesetz. AfD, Linke und FDP stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Der Bundesrat ließ das Gesetz am Donnerstag passieren, am selben Tag unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz. Damit sollen die Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bundesweit vereinheitlicht werden. Falls Länder strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter. Gegen das Gesetz gibt es inzwischen zahlreiche Verfassungsbeschwerden.

Quelle: ntv.de, sba/AFP


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