Plattformbetreiber sollen mit der Regelung aber nicht verpflichtet werden, hochgeladene Inhalte zu überwachen. Auch muss es keine automatischen Filter geben. Ausnahmen soll es geben, wenn Bilder, Videos oder Texte für Bildungszwecke oder in künstlerischen Zusammenhängen verbreitet werden. Die Regelung beruht auf einem Vorschlag der EU-Kommission von 2018. Eine Stunde sei "das entscheidende Zeitfenster", in dem größter Schaden angerichtet werden könne, sagte der frühere EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker damals. Firmen wie Facebook oder Googles Videoplattform Youtube betonen stets, dass sie Terrorinhalte inzwischen in vielen Fällen binnen weniger Minuten löschen - noch bevor irgendjemand sie sieht.
n-tv
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