Bundesfinanzminister Scholz und er müssten sich eingestehen, dass das Klimaschutzgesetz zwar in die richtige Richtung gegangen, aber nicht ausreichend gewesen sei. Altmaier kündigte an, zeitnah Vorschläge für ein neues Gesetz zu machen. Er regte auch Gespräche mit den Oppositionsparteien an, um das Klimaschutzgesetz gemeinsam anzupassen. Er sehe noch ein schmales Zeitfenster für diese Legislaturperiode.
Scholz und Schulze kündigen Vorlage an
Bundesfinanzminister Scholz hatte bereits gestern in Berlin gesagt, er werde gemeinsam mit Bundesumweltministerin Schulze schnell eine Gesetzesvorlage vorbereiten. Das Klimaschutzgesetz solle so verändert werden, dass es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspreche. Er erwarte, dass die Vorlage dann auch die Zustimmung der gesamten Bundesregierung bekomme. Der SPD-Politiker warf Bundeswirtschaftsminister Altmaier von der CDU vor, an vielen Stellen auf der Bremse zu stehen.
Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz verstößt teilweise gegen Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern entschieden, dass das vor zwei Jahren verabschiedete Gesetz zum Klimaschutz teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031. Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es sieht vor, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Darüber hinaus legt es für verschiedene Sektoren wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft konkrete Obergrenzen für Treibhausgase fest. Sollten diese in einzelnen Jahren verfehlt werden, greift eine Pflicht zum Nachbessern. Bis 2050 soll unter dem Strich praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden.
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