Auch die Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene solle ausgesetzt werden, sagte Bundesjustizministerin Lambrecht den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Damit könnten sie ohne Test beispielsweise einkaufen oder einen Friseur besuchen. Die SPD-Politikerin sprach von einem „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“.
Lambrecht: „Es geht nicht um Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot des Rechtsstaats“
Das Grundgesetz lasse Einschränkungen der Grundrechte nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gebe. Der Schutz von Leben und Gesundheit in der Pandemie sei eine solche Rechtfertigung. Lambrecht betonte, wenn aber jetzt belegt sei, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgehe, dann müsse man die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen. Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot des Rechtsstaats.
Das Robert Koch-Institut schätzt die Ansteckung bei Geimpften gering ein. Als „vollständig geimpft“ definiert werden Menschen zwei Wochen nach ihrer zweiten Impfung gegen das Coronavirus. Als genesen gilt, wessen Infektion mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Das Papier des Bundesjustizministeriums ging heute an die anderen Bundesministerien. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Wenn es nach dem Willen der SPD geht, soll dies in der kommenden Woche geschehen.
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