Dafür fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage, teilte die Behörde mit, die in Deutschland für Facebook zuständig ist. Konkret geht es um eine Aktualisierung der Whatsapp-Nutzungsbedingungen. Damit soll es dem Messengerdienst ermöglicht werden, Nutzerdaten mit der Mutter Facebook und anderen zum Konzern gehörenden Akteuren wie Instagram zu teilen. Die Anordnung in dem im April eröffneten Dringlichkeitsverfahren auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für maximal drei Monate. Um eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeizuführen, wurde eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragt.
n-tv
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